Provisorischen Schutz einer Abbruch-Villa in Sissach BL verlängert
Die Baselbieter Regierung hat die provisorische Rettungs- und Schutzverfügung für die «Tschudy-Villa» in Sissach BL um ein Jahr verlängert. Die Fristverlängerung ist nötig, um das kulturhistorische Gutachten fertigzustellen, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Quelle: Google Maps
So präsentierte sich die «Tschudy-Villa» in Sissach im Jahr 2013. Der Besitzer begann 2022 mit dem Abbruch. Inzwischen ist das teilabgebrochene Haus mit Planen und einem Gerüst vor dem Wetter geschützt.
Beim Objekt handelt es sich um die «Tschudy-Villa», die zum Streitfall zwischen dem Besitzer und der kantonalen Denkmalpflege sowie des Kantons Basel-Landschaft geworden ist. Der Besitzer wollte das Haus abbrechen und startete im Frühling 2022 denn auch mit den Arbeiten. Die kantonale Denkmalpflege stoppte daraufhin den Abbruch.
Strafanzeige gegen Eigentümer
Der Rückbau war bis dahin aber bereits weit fortgeschritten. Der Besitzer wurde dann vom Kanton dazu verknurrt, die Hausreste zu sichern. Zudem reichten die Behörden eine Strafanzeige gegen den Eigentümer ein, der mit dem Abriss begonnen habe, obwohl eine amtliche Verfügung vorgelegen habe, die das Haus vorübergehend unter Schutz stellte.
Nun hat der Regierungsrat gemäss Bulletin «infolge erschwerter Umstände» die Verlängerung der provisorischen Rettungs- und Schutzmassnahmen der Abbruch-Villa um ein Jahr beschlossen. Teil dieser Massnahmen sei die provisorische Eintragung im Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler, heisst es.
Kulturhistorisches Gutachten
Die historische Villa wurde 1924 als Ensemble aus einem Repräsentations- und einem Lagergebäude der 1879 gegründeten Weinkellerei Tschudy erbaut. Aufschluss über eine allfällige definitive Unterschutzstellung soll bis zum 27. April 2024 ein bereits in Auftrag gegebenes kulturhistorische Gutachten geben. (sda/pb)