Preisüberwacher kritisiert an Kaufpreis gebundene Grundbuchgebühren
Grundsätzlich sollten sich Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand richten. Dennoch sind Grundbuch- und Notariatsgebühren in vielen Kantonen an den Kaufpreis einer Immobilie gekoppelt. Preisüberwacher Stefan Meierhans fordert diese Kantone auf, fixe Gebühren zu prüfen.
Eine fixe Gebühr für den Grundbucheintrag kennen einzig Bern und
Basel-Landschaft, wie Meierhans nach einer Erhebung im Newsletter vom
Dienstag schrieb. Die anderen Kantone koppeln die Grundbuch- und
Beurkundungsgebühren an den Kaufpreis. Weil sich die Liegenschaftspreise
seit 2000 im Schnitt mehr als verdoppelt haben und die Löhne im selben
Zeitraum nur um 25 Prozent gestiegen sind, geht der Preisüberwacher
darum von einem unverhältnismässig starken Anstieg der
Handänderungsgebühren aus.
"Erfolgsbeteiligungsmodell" im Hinblick auf Kostendeckungsprinzip überprüfen
Die
Einnahmen der öffentlichen Hand und der Notare erhöhten sich selbst
dann, wenn die Gebührensätze konstant blieben. Meierhans erwartet darum
von den Kantonen mit einem solchen "Erfolgsbeteiligungsmodell", dieses
im Hinblick auf das Kostendeckungsprinzip zu überprüfen. Sie sollten
sich daran halten, dass Gebühren maximal den Aufwand decken. Der Aufwand
für Eintragung und Beurkundung dürfte eher von anderen Faktoren
abhängen, als von den gestiegenen Liegenschaftspreisen.
Kantone
mit dem an den Kaufpreis gekoppelten System sollten fixe
Grundbuchgebühren prüfen, riet Meierhans. Diese könnten gestaffelt sein,
sollten sich aber am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientieren. Weil
der Preisüberwacher bei jedem politisch festgelegten Preis
obligatorisch anzuhören ist, rechnet Meierhans bald mit Vorschlägen. (sda/mai)