Parlament will Potenzial des Grundwassers als Wärmespeicher nutzen
Ganzjährig anfallende Wärme und Abwärme etwa aus Kehrichtverwertungsanlagen soll künftig besser im Grundwasser gespeichert werden können. Das Parlament will die Nutzung des tiefen Untergrunds von der heutigen Drei-Grad-Regel ausnehmen.
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Wasserreservoir in Schachen, Herisau. (Symbolbild)
Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat eine entsprechende Motion von FDP-Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (AG) oppositionslos angenommen. Nun ist der Bundesrat am Zug. Er hatte den Vorstoss ebenfalls zur Annahme empfohlen.
Geändert werden soll die Gewässerschutzverordnung. Diese legt aktuell fest, dass sich die Grundwassertemperatur aufgrund von Wärmeeintrag respektive -entzug nicht mehr als drei Grad gegenüber dem natürlichen Zustand verändern darf. Insbesondere Grundwasser in grosser Tiefe kann deshalb nicht als Wärmespeicher dienen.
Nur Nicht-Trinkwasser für thermische Nutzung
Der Motionär hält fest, dass nur Grundwasser, das nicht als Trinkwasser infrage kommt, thermisch genutzt werden solle. Ausserdem sollten der Schutz des als Trinkwasser genutzten oder die von Grundwasser abhängigen Lebensräume nicht negativ beeinträchtigt werden.
Das Parlament ist sich einig darin, dass durch die vermehrte saisonale Wärmespeicherung der CO2-Ausstoss gesenkt und der zusätzliche Winterstrombedarf um bis zu 30 Prozent gedeckt werden könnte. Im internationalen Vergleich ist die Temperaturlimite in der Schweiz äusserst tief. Verschiedene europäische Länder erlauben vorübergehende Temperaturschwankungen zwischen 15 und 23 Grad.
Umweltminister Albert Rösti versicherte im Ständerat, dass der Bundesrat vor der Umsetzung der Motion prüfen werde, ob es Konflikte gebe mit dem Trinkwasserschutz.