Parlament ermöglicht Richtpreise für Schweizer Holz
Waldbesitzer und Abnehmer von Rohholz können künftig Richtpreise vereinbaren und diese veröffentlichen. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.
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Waldbesitzer und Abnehmer von Rohholz können künftig Richtpreise vereinbaren und diese veröffentlichen.
Die grosse Kammer hiess die Änderung des Waldgesetzes mit 152 zu 11 Stimmen bei 16 Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen aus den Reihen von SVP und FDP. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Forstbetriebe arbeiten defizitär
Angestossen hatte die Gesetzesänderung der Innerrhoder Mitte-Ständerat Daniel Fässler, der auch als Präsident des Schweizerischen Waldeigentümerverbands («WaldSchweiz») amtet, mit einer parlamentarischen Initiative. Die zuständige Ständeratskommission erarbeitete daraufhin eine Vorlage.
Seit 2020 die Schweizerische Holzmarktkommission (HMK) aufgelöst worden ist und seit einem Auskunftsbegehren der Wettbewerbskommission (Weko) hatte «WaldSchweiz» nur noch historische Preise publiziert. Die meisten Forstbetriebe und Waldeigentümer in der Schweiz arbeiteten seit Jahren defizitär.
Wie Fässler erklärte, sinke als Folge davon die Bereitschaft, die Wälder trotzdem noch zu pflegen und zu nutzen und damit den wertvollen einheimischen Rohstoff Holz für die nachgelagerten Glieder der Wertschöpfungskette zur Verfügung zu stellen.
Orientierung an Marktpreisen
Mit einer Änderung des Waldgesetzes (WaG) sollen die rund 250'000 Schweizer Waldbesitzer dazu befähigt werden, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren, ohne ein Verfahren befürchten zu müssen, hatte Fässler in der Ständeratsdebatte im Juni sein Anliegen begründet. Solche Richtpreise gebe es auch bei anderen landwirtschaftlichen Produkten.
Für viele Waldbesitzer sei heute die Nachfrage nach Rohholz schwer abzuschätzen, sagte etwa Christophe Clivaz (Grüne/VS). So bestehe die Gefahr, dass dem Wald zu viel Holz entnommen werde.
Bundesrat unterstützt Gesetzesänderung
Der Bundesrat ist mit der Gesetzesänderung einverstanden, wie er bereits im Mai mitteilte. Mit der Regelung könnten im Waldgesetz verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden, hiess es in der Stellungnahme. Der Bundesrat erachtet die eigenverantwortliche Umsetzung der Preisfindung und -veröffentlichung durch die Waldeigentümer als sinnvoll.
Auch er vertrat die Ansicht, ohne transparente Marktpreise sinke der Anreiz, den Wald zu pflegen. Zugleich seien die kartellrechtlichen Vorgaben eingehalten, denn einzelne Unternehmen könnten nicht zur Einhaltung solcher Richtpreise gezwungen werden. Zudem dürften keine Richtpreise für Konsumentenpreise festgelegt werden. (sda/pb)