Parlament billigt Gasabkommen mit Deutschland und Italien
Das vom Bundesrat mit Deutschland und Italien ausgehandelte Abkommen über Gaslieferungen in Notfällen ist vom Parlament genehmigt worden. Der Ständerat hat heute Montag die letzten Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt.
Die kleine Kammer war oppositionslos dem Antrag ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie gefolgt. Dabei ging es unter anderem um einen neuen Passus im Energiegesetz, der in Krisensituationen eine reibungslose Umsetzung des Abkommens gewährleisten soll.
Vergangene Woche hatte der Nationalrat die Bestimmung neu in die Vorlage aufgenommen. Nun ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Das trilaterale Solidaritätsabkommen soll gegenseitige Gaslieferungen in Notsituationen regeln; Zum Beispiel, damit Spitäler und Haushalte auch in akuten Krisen stabil mit Gas versorgt werden können.
Bei Verknappung Risiko einer Reduktion von Gaslieferungen
Weil die Schweiz über keine eigenen Gasspeicher verfügt, ist sie von den Nachbarländern abhängig. Ohne Vertrag bestünde nach Angaben des Bundesrats die Gefahr, dass die Nachbarländer im Fall einer Verknappung ihre Gaslieferungen an die Schweiz reduzieren könnten. Bundesrat Albert Rösti hatte das Abkommen im März 2024 in Berlin unterzeichnet. Dieses sieht vor, dass bei Gaslieferungen von Deutschland oder Italien in die Schweiz die Kosten letztlich durch die inländischen Empfänger getragen würden. (sda/mai)