11:01 BAUBRANCHE

Parlament bereinigt das revidierte Raumplanungsrecht

Teaserbild-Quelle: Hansueli Krapf (User Simisa), wikimedia CC BY-SA 3.0

Das Parlament regelt das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu und setzt ein Stabilisierungsziel für Bauten ausserhalb von Baugebieten. Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist bereinigt und bereit für die Schlussabstimmungen.

Der Nationalrat hat sich am Mittwoch bei den letzten Differenzen dem Ständerat angeschlossen. Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Baugebieten, die der wirtschaftlichen Entwicklung zugutekommen, sind damit grundsätzlich überall im Land möglich.

Rücksicht auf Landwirtschaft

Der Nationalrat hätte diese Möglichkeit nur in Berggebieten erlauben wollen, lenkte nun aber ein. Mike Egger (SVP/SG), Sprecher der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N), sagte, die Urek-N habe versichert, dass dank der kantonalen Richtplanungen genügend Rücksicht auf Bedürfnisse der Landwirtschaft genommen werden könne.

Umweltminister Albert Rösti ging davon aus, dass entsprechende Projekte ohnehin meist in Berggebieten liegen würden. Als Beispiele nannte er innovative Tourismusprojekte und den Schutz von Kulturlandschaften. Auch gebe es eine Kompensationspflicht.

Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet

Auch auf Vorgaben für das Montieren von Mobilfunkantennen ausserhalb von Bauzonen haben sich die Räte geeinigt. Die Vorlage ist nach dem Willen des Parlaments der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative.

Diese will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und von diesen beanspruchte Flächen nicht zunehmen. Der Ständerat empfiehlt sie zur Ablehnung. Der Nationalrat hat noch nicht entschieden.

Die in der zweiten Etappe revidierten Bestimmungen im Raumplanungsgesetz regeln nun das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird gestärkt, wie Kommissionssprecher Egger ausführte.

Herzstück ist ein Stabilisierungsziel: Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.

Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.

Lange Geschichte

Die Raumplanungsgesetz-Revision hat eine lange Geschichte: 2019 war der Nationalrat auf Vorschläge des Bundesrates für die zweite Etappe nicht eingetreten. Die zuständige Kommission des Ständerates entschied daraufhin, den Entwurf des Bundesrates zu vereinfachen und neu aufzulegen. Damit brachte sie die Diskussion wieder in Gang. (sda) 

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