Opposition gegen A1-Ausbau zwischen Luterbach und Härkingen
Die Gemeinde Härkingen SO hat mit einer Beschwerde gegen die Plangenehmigung des Ausbaus der Autobahn zwischen den Ortschaften Härkingen und Luterbach SO teilweise Recht erhalten. Zwei weitere Beschwerden von Privatpersonen wies das Bundesverwaltungsgericht ab.
Das Vorhaben sieht eine Verbreiterung der heute vierspurigen Strecke auf sechs Fahrstreifen vor. Damit will das Bundesamt für Strassen (Astra) auf der rund 22 Kilometer langen, sanierungsbedürftigen Strecke Staus vermindern. Dies geht aus den am Mittwoch veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vor.
Die Gemeinde Härkingen befürchtet unter anderem, dass die Bauarbeiten zu einer übermässigen Beanspruchung ihres Flurweg- und Strassennetzes führen werden. Aus diesem Grund forderte sie eine vorgängige Feststellung des Zustands dieser Verkehrswege. Diesen Punkt hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid gutgeheissen.
Sobald die Plangenehmigung für den Autobahn-Ausbau rechtskräftig ist, muss das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Begehren der Gemeinde an die Eidgenössische Schätzungskommission weiterleiten. Diese ist zuständig für die sogenannte Beweissicherung. Alle anderen Rügen hat das Gericht abgewiesen.
Verbrauch von Kulturland
Zwei weitere Beschwerden von Landwirten hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Beschwerdeführer kritisierten unter anderem den Verbrauch von Kulturland beziehungsweise Fruchtfolgeflächen.
Insgesamt sind 44 Hektaren Kulturland vom Projekt betroffen, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält. Dauerhaft werden rund 11,2 Hektaren davon verloren gehen. Die Kompensationsfläche beträgt mit 42 Hektaren jedoch weit mehr. (sda)
(Urteile A-428/2021, A-478/2021 und A-486/2021 vom 17.7.2023)