Obwalden erhält neue Software für Grundstückschätzungen
Der Kanton Obwalden kann eine neue Software anschaffen für die Grundstückschätzung. Das Parlament hat in seiner Sitzung vom Donnerstag dafür einen Objektkredit von 1,35 Millionen Franken genehmigt und Anpassungen der Schätzungspraxis diskutiert. Hier gab es Kritik.
Quelle: erfan a. setiawan flickr CC BY-NC-SA 2.0
Bauernhaus in Engelberg OW. (Symbolbild)
Nötig wird die Neuanschaffung der Software, weil das bisherige Programm zur Grundstückschätzung mittelfristig nicht mehr eingesetzt werden kann, wie die Regierung begründet. Sie habe sich daher für eine standardisierte Fachanwendung entschieden, die auch Nidwalden anschaffen wolle. Das spare Kosten und entlaste auch Grundeigentümer.
Albert Sigrist (SVP) kritisierte die hohen Kosten von 1,35 Millionen Franken. «Wir sind getrieben von dieser Technologie» sagte er. Der Kanton müsse das Gesetz anpassen wegen der Software. Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser (FDP) sagte, ohne die Zusammenarbeit mit Nidwalden wäre es noch teurer. Der Rat genehmigte den Kredit mit 50 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die neue Software soll Ende 2022 in Betrieb genommen werden. Damit sie angewendet werden kann, seien Gesetzesanpassungen nötig, sagte die Finanzdirektorin. Der Rat diskutierte daher einen Nachtrag des Schätzungs- und Grundpfandgesetz in erster Lesung.
Politischer Prozess nötig
Dabei handle es sich – anders als von der Regierung suggeriert nicht nur um technische Änderungen, sagte Max Rötheli (SP), Präsident der vorberatenden Kommission. So sei etwa die geplante Erhöhung der Preisbandbreite der Landwertzonen eine politische Angelegenheit.
Der Landwert eines Grundstücks ist ein wichtiger Bestandteil zur Bestimmung des Steuerwerts. Obwalden kennt pro Gemeinde acht Zonen in der Preisbandbreite von 100 bis 800 Franken pro Quadratmeter. Die Regierung will den Preis auf maximal 1200 Franken erhöhen, um Rechtsgleichheit zu schaffen.
Kantonsrätin Cornelia Kaufmann (CVP) sagte, diese Neuregelung würde besonders Engelberg und Sarnen treffen und in den höchsten Landwertzonen zu höheren Steuern führen. Dazu müsse erst die politische Diskussion geführt werden, die Vorlage der Regierung würde diese aber vorwegnehmen, was nicht sein dürfe.
Jährliche Einsprachen möglich
Kritik gab es auch am Vorschlag der Regierung, dass der Steuerwert neu auf Basis des Verkehrswerts statt des Realwerts berechnet werden soll. Auch darüber sei zuerst der politischen Prozess zu führen, lautete der Tenor im Rat.
Neu sollen Steuerpflichtige zudem gegen jede Veranlagung beim Steuerwert Einsprache erheben können und nicht nur bei der ersten Veranlagung. Auch dürfen nach Handänderungen für die Schätzung nicht wie von der Regierung vorgeschlagen der Kaufpreis für die Ermittlung des Steuerwertes als Basis verwendet werden, das würde eine Rechtsungleichheit bringen, sagte Rötheli.
Sämtliche Streichungsanträge der Kommission wurden oppositionslos übernommen. Die Schlussabstimmung erfolgt nach der zweiten Lesung. Der Nachtrag soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.