17:03 BAUBRANCHE

Nur noch 30 Tage Zeit zum Zahlen

Seit diesem Jahr gilt eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat Weisungen über die Festsetzung der Zahlungsfristen des Bundes im Baubereich erlassen. Damit will es die laufenden Programme zur Konjunkturförderung weiter unterstützen.

In der veränderten wirtschaftlichen Lage seien Unternehmungen auf eine gute Liquidität angewiesen, schreibt das EFD in seiner Pressemitteilung. Nun will der Bund mit kürzeren Zahlungsfristen dazu beitragen. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) hat als Vertreterin der öffentlichen Bauherren der Schweiz zusammen mit der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, bauenschweiz, entsprechende Regelungen erarbeitet: Seit 1. Januar gilt im Baubereich des Bundes eine Zahlungsfrist von höchstens 30 Tagen. Eine längere Zahlungsfrist von bis zu 45 Tagen sei nur bei komplexen Verhältnissen und somit ausnahmsweise vorgesehen. Der Bauherr müsse dies in der Ausschreibung ankündigen, heisst es in der Pressemitteilung des EFD.

Den Ausschlag zu diesen Weisungen gab eine Motion des Obwaldner SVP-Nationalrats Christoph von Rotz: Er verlangte im Interesse einer besseren Liquidität der Unternehmen wirtschaftsfreundliche Zahlungsfristen im Baubereich des Bundes. Die Weisungen gelten für das Bundesamt für Bauten und Logistik, die Armasuisse, den ETH-Rat, das Bundesamt für Strassen sowie für das Bundesamt für Verkehr.

Die KBOB empfhielt ihren kantonalen und kommunalen Mitgliedern, nämlich der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband, die selben anzuwenden. Der Immobilien Post, den SBB und der Alptransit Gotthard AG empfhielt die KBOB die Regelungen ebenfalls umzusetzen. (mai/pd)

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