Nordostschweizer Kantone wollen Windkraft zügig ausbauen
Die Nordostschweizer Kantone wollen den Ausbau der Windkraft vorantreiben und sie zu einem wichtigen Standbein der künftigen Energieversorgung machen. Bei der Umsetzung sind die Kantone unterschiedlich weit – und kämpfen teils mit den selben Problemen.
Um die Windkraft in der Nordostschweiz voranzubringen, brauche es einen neuen Pioniergeist, sagten Regierungsmitglieder der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau und Zürich an einer gemeinsamen Medienkonferenz am Freitag in Winterthur.
Der Ausbau der Windkraft soll vor allem helfen, die Winterstromlücke zu schliessen. Im Gegensatz zur Photovoltaik, die vor allem im Sommer viel Strom liefert, fällt Windstrom vorwiegend in den Wintermonaten an.
In allen Nordostschweizer Kantonen sind geeignete Gebiete für den Bau von Windkraftanlagen entweder bereits festgelegt oder der Prozess dazu wurde gestartet. Konkrete Projekte gibt es erst vereinzelte. Der Weg bis zum Bau und der Inbetriebnahme grosser Windkraftanlagen ist somit in den meisten Fällen noch weit.
Umgang mit den Gemeinden als Knackpunkt
Die Akzeptanz für die Windkraft ist in den Kantonen grundsätzlich hoch – aber je näher ein Windpotenzialgebiet am Siedlungsgebiet liegt, desto grösser sind die Vorbehalte der Bevölkerung. «Häufig heisst es dann: Windkraft ja, aber bitte nicht bei uns», sagte der Zürcher Regierungsrat Martin Neukom (Grüne).
In allen Kantonen für Diskussionen sorgt der Miteinbezug der Gemeinden sowie deren Möglichkeit, Windkraftprojekte auf ihrem Gebiet verhindern zu können. «Im Kanton Zürich wollen wir die Bedürfnisse der Gemeinden so weit wie möglich einbeziehen, ihnen aber kein eigentliches Vetorecht geben», sagte Neukom.
Alle anwesenden Kantonsvertreter betonten, primär mit den Gemeinden konstruktive Lösungen finden zu wollen. Aus diesem Grund führen mehrere Kantone in betroffenen Gegenden Informations- und Dialogveranstaltungen durch. Mehrere Kantone planen auch, sowohl den Gemeinden als auch den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu geben, sich an Windkraftprojekten mit Anteilsscheinen zu beteiligen.
Keine kommunalen Abstandsregelungen
Gleichzeitig wehren sich die Kantone aber gegen Versuche einzelner Gemeinden, den Bau von Windkraftanlagen mit kommunalen Abstandsregelungen zu Siedlungsgebieten verhindern zu wollen. Ebenfalls ein potenzielles Hindernis für den Bau von Anlagen sind die jeweiligen Grundeigentümer. Ohne deren Einverständnis kann kein Projekt realisiert werden.
Der Ausbau der Windkraft ist Teil der Energiestrategie 2050 des Bundes. Das Energiegesetz des Bundes verpflichtet die Kantone unter anderem dazu, Gebiete für die Windkraft- und Wasserkraftnutzung in ihren Richtplänen festzulegen. (sda)