Nidwaldner Regierung sieht wenig Potenzial für alpine Solaranlagen
Mittels alpinen Solaranlagen soll die jährliche Stromproduktion in der Schweiz innert kurzer Frist erhöht werden. Die Umsetzung im Kanton Nidwalden erweist sich aber als sehr anspruchsvoll, wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation festhält.
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Solaranlage. (Symbolbild)
Der Solarexpress in Nidwalden werde aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen ausgebremst, heisst es in einer GLP-Interpellation. Für Investoren sei es wichtig, bis zum Ablauf der Frist Ende 2025 allfällige gesetzliche Hürden zu bewältigen. Zudem solle der Kanton ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten maximale Planungssicherheit geben.
Bereits 2023 lotete das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) im Rahmen einer Motion das Potenzial für alpine Solar-Grossanlagen im Kanton aus und analysierte dafür sechs Standorte. Zwei davon wurden als «sehr gut geeignet» eingestuft. Im Januar gab das EWN aber bekannt, die Standorte vorläufig nicht weiter zu verfolgen. Als Grund dafür wurden Umweltbedingungen genannt.
Die Realisierung solcher Anlagen werde durch die Steilheit des Geländes, Schneedrücke, Lawinen und Rutschprozesse sowie Steinschlag erschwert. Dies unter anderem wegen der Kosten für aufwändige Schutzmassnahmen. Wie das EWN festhielt, wären diese so teuer, dass die Wirtschaftlichkeit für alpine Solaranlagen unter aktuellen Voraussetzungen nicht gegeben sei.
Schleppende Planung alpiner Solaranlage
In ihrer am Montag veröffentlichten Antwort verweist die Nidwaldner Regierung auch auf den Entscheid des EWN. Die Planung von alpinen Solaranlagen und die Installation von Testanlagen verlaufe schweizweit schleppend. Neben dem EWN sind dem Regierungsrat keine weiteren Investoren bekannt, die den Bau einer alpinen Solaranlage im Kanton prüfen.
Im Dezember 2023 wurde die kantonale Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz dahingehend ergänzt, dass der Regierungsrat neu als zuständige kantonale Bewilligungs- und Leitbehörde für Solar-Grossanlagen definiert wurde. Das Bewilligungsverfahren werde dadurch beschleunigt, weil der Regierungsrat als Beschwerdeinstanz entfalle.
«Damit wurde der Spielraum auf kantonaler Ebene soweit möglich genutzt, um die Rahmenbedingungen zu verbessern», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest.
Lockerung der minimalen Jahresproduktion
Aus Sicht des Regierungsrates sollte auf nationaler Ebene eine Lockerung der minimalen Jahresproduktion von 10 Gigawattstunden pro Anlage geprüft werden. Denn im Kanton fehlten genügend grosse und zusammenhängende Flächen, in denen die Naturgefahren mit vertretbarem Aufwand beherrschbar seien, um das Kriterium der Mindestproduktion zu erfüllen.
Auf die Frage, ob der Verzicht des EWN für eine alpine Solaranlage der Eignerstrategie des Regierungsrates entspricht, sagt Christen: «Der Regierungsrat hat die Aufgabe, die langfristige strategische Ausrichtung des EWN in der Eignerstrategie zu definieren. Es ist nicht seine Aufgabe, die operative Tätigkeit des EWN laufend zu überwachen.»
Geringes Potenzial für Windkraft
Die Arbeiten des Kantons würden sich auch auf das Schutz- und Nutzungskonzept für erneuerbare Energien hinsichtlich Stromproduktion konzentrieren. Dieses soll die Grundlage für die Anpassung des Richtplans in den Bereichen Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik ausserhalb der Bauzone bilden.
Seit dem 1. Februar sei zudem das neue Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen in Kraft. In Nidwalden würden erste Grundlagen für die Nutzung der Windkraft erarbeitet. Die bisherige Prüfung zeige jedoch ein geringes Potenzial aufgrund der windarmen Lage und topographischen Gegebenheiten.
«Der Kanton Nidwalden wird weiterhin alle Möglichkeiten prüfen, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren zu verbessern», so Christen. (pb/mgt/sda)