Nidwalden erkennt grosses Potenzial für Photovoltaik-Ausbau
Im Kanton Nidwalden könnte weit mehr Strom mit Solaranlagen produziert werden, als dies heute der Fall ist. Dies geht aus dem Schutz-und Nutzungskonzept zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien hervor, das die Regierung nun in die Vernehmlassung gegeben hat.
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Solarpanels. (Symbolbild)
Das Konzept zeigt auf, wo Flächen für Anlagen ausgeschieden werden können und wo Landschaften und Fliessgewässer ungeschmälert erhalten werden sollen. Auf Basis dieses Konzeptes soll anschliessend der kantonale Richtplan angepasst werden, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Das Konzept zeige auf, dass im Kanton Nidwalden ein grosses Potenzial im weiteren Ausbau der Photovoltaik bestehe, heisst es. Es sei möglich, in Zukunft den gesamten Strombedarf von aktuell rund 260 Gigawattstunden (GWh) mittels Eigenproduktion zu decken.
Landammann und Umweltdirektor Joe Christen (FDP) weist in der Mitteilung auf die Herausforderung hin, eine ausreichende Stromversorgung im Winter sicherzustellen. Mit den zur Verfügung stehenden Technologien sei eine Saisonspeicherung im benötigten Ausmass nicht realistisch.
Standorte ausserhalb und innerhalb der Bauzone
Bei den Abklärungen zum Potenzial der Sonnenkraft wurden Standorte ausserhalb und innerhalb der Bauzone betrachtet, nicht aber auf Dächern von privaten oder öffentlichen Gebäuden, da diese schon im Rahmen anderer Studien abgeklärt wurden, heisst es.
Dabei kommt das Konzept zum Schluss, dass die Nutzung der Photovoltaik auf Freiflächen ausschliesslich an Standorten in Höhenlagen Sinn mache, die im Vergleich zu Flächen im Talboden wie an Lärmschutzwänden, auf Autobahnüberdachungen, Kläranlagen oder auf Parkplätzen eine deutlich bessere Besonnung im Winterhalbjahr aufwiesen.
Auch Nutzung von Wasser- und Windenergie klären
Weiter sollen – trotz deutlich geringerem Potenzial – Abklärungen für die Nutzung von Wasser- und Windkraft im Kanton Nidwalden getätigt werden. Auch um die Abhängigkeit von Importstrom während der Wintermonate zu vermindern.
So soll bei der Wasserkraft in einem nächsten Schritt der Ausbau des Speicherpotentials geklärt werden. Ein reiner Ausbau der Laufwasserkraft an bisher ungenutzten Gewässern werde hingegen nur bedingt als sinnvoll erachtet, heisst es.
Die externe Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2023. Danach wird das Konzept voraussichtlich Mitte 2023 vom Regierungsrat bereinigt und verabschiedet. (sda/pb)