Neues Quartier auf Industrieareal in Uetikon am See geplant
Bis 2028 sollen in Uetikon am See auf dem ehemaligen Areal der Chemischen Fabrik eine Kantonsschule für rund 1500 Schüler sowie ein lebendiges Quartier am See mit bis zu 800 Einwohnern entstehen. Der Regierungsrat und der Gemeinderat legen den Masterplan "Chance Uetikon" vor.
Quelle: zvg
Das Areal am Zürichsee wird in vier Bereiche gegliedert
In Uetikon am See soll auf dem ehemaligen Areal der Chemischen Fabrik bis 2028 ein neues Quartier für bis zu 800 Einwohnerinnen und Einwohnern entstehen – mit Wohnungen, Gewerberäumen, einem Park und einer Kantonsschule. Das sieht der Masterplan "Chance Uetikon" vor. Der Kanton Zürich und die Gemeinde Uetikon führen als Eigentümer die Gebietsplanung gemeinsam durch.
Das Gebiet am Zürichsee wird wegen seiner Lage und Grösse von der Gemeinde und vom Kanton als Schlüsselareal angesehen und dessen Entwicklung als einmalige Chance. Das Areal wird in vier Bereiche gegliedert, die ineinander übergehen: Der Westen dient primär dem Wohnen. Die gemischt genutzte Mitte ist Begegnungsraum und bietet Flächen für öffentliche Nutzungen, Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen.
Öffentlicher Seeuferpark
Das Schulareal im Osten beheimatet die neue Kantonsschule für 1500 Schülerinnen und Schüler und allfällige weitere Bildungsinstitute. Am Hafen sind in den bestehenden Gebäuden Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen.
Verbunden werden die vier Bereiche durch einen öffentlichen Seeuferpark, der sich über die gesamte Länge des Areals von rund 750 Metern erstreckt. Der Masterplan ist eine Leitschnur für die spätere Entwicklung. Verbindlich für Behörden und Grundeigentümer wird der Masterplan mit der Überführung in die Nutzungsplanung.
Ins Isos aufgenommen
Das über 200 Jahre alte Fabrikensemble hat einen umfassenden kultur-, industrie- und architekturgeschichtlichen Wert, wie der Regierungsrat schreibt. Das Areal wurde 2012 in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Isos) aufgenommen. Der Masterplan nimmt die Grundstruktur des ehemaligen Areals auf, ohne jedes Gebäude zu schützen.
Auf der Basis des Masterplans beginnen Kanton und Gemeinde nun die Gestaltungsplanung zu erarbeiten. Diese regelt die Bebauung, Nutzung sowie Erschliessung des Areals grundeigentümerverbindlich. Es ist vorgesehen, die Gestaltungsplanung im Jahr 2021 abzuschliessen. Die Bevölkerung soll weiterhin aktiv in den Prozess einbezogen werden. (bb/sda)