12:27 BAUBRANCHE

Neubauten müssen im Kanton Zürich künftig «vogelfreundlich» sein

Teaserbild-Quelle: Mattia Tanner, Unsplash / bb

Künftig sollen Neubauten im Kanton Zürich «vogelfreundlich» sein: Der Kantonsrat hat beschlossen, dass das Planungs- und Baugesetz dahingehend angepasst wird. - Der Regierungsrat lehnte die Vorlage ab, der Mehraufwand für Bauherrschaften und Behörden sei zu gross.

Grossmünsterturm mit Vögeln

Quelle: Mattia Tanner, Unsplash / bb

Im Kanton Zürich sollen Vögel künftig nicht mehr mit Glas kollidieren.

In der Schweiz sterben schätzungsweise drei Millionen Vögel, wegen verspiegelten Fassaden und Fensterscheiben. Im Kanton Zürich soll solches nicht mehr vorkommen: Der Zürcher Kantonsrat hat heute Montag in erster Lesung entschieden, dass bei Neubauten künftig «Rücksicht auf Vögel» genommen werden muss. Nachdem das Parlament mit 147 zu 30 Stimmen entschieden hat, dass das Planungs- und Baugesetz entsprechend ergänzt wird, geht die Vorlage nun in die Redaktionskommission. Definitiv im Gesetz verankern wird das Parlament den Vogelschutz dann voraussichtlich vier Wochen.

Die SP wollte eigentlich mehr als nur «Rücksicht auf Vögel bei Neubauten»: In einem Minderheitsantrag hatte sie verlangt, dass «Gefahren für Vögel vermieden» werden müssen. Diese schärfere Formulierung hätte auch bestehende Bauten tangiert oder vielmehr mit eingeschlossen, was jedoch wohl an den Bürgerlichen gescheitert wäre. Es sei besser, den Vogelschutz jetzt in dieser Form im Gesetz zu verankern als am Schluss gar nichts zu haben, befand sagte Theres Agosti (SP, Turbenthal), sie ist auch Vorstandsmitglied der Vogelschutzorganisation Birdlife. Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach) hätte lieber auch die bestehenden Bauten vogelfreundlich gemacht. Gesetze würden Jahrzehnte gültig sein.  Mit dieser Regelung kämen zwar keine neuen Vogelfallen dazu, aber die bestehenden seien weiter vorhanden. Forrer hofft, dass grössere Umbauten nun ebenfalls unter den neuen Vogelschutz-Artikel fallen.

Zu hoher Mehraufwand für Bauherrschaften und Behörden

Während dem Vogelschutz-Kompromiss zustimmte, sagte die FDP Nein: «Es besteht kein Handlungsbedarf», sagte Stephan Weber (Wetzikon). Bereits heute stehe im Planungs- und Baugesetz, dass Bauten «Personen und Sachen» nicht gefährden dürften. Damit seien auch die Vögel bereits geschützt. «Die Baubehörden können den Vogelschutz bei der Erteilung der Baubewilligung einfordern.»  Planer und Gebäudebesitzer seien heute schon gut informiert und sensibilisiert. Dem fügte Agosti hinzu, dass das Problembewusstsein mangelhaft sei. Auch öffentliche Bauten seien keine Vorbilder. So habe etwa das Kantonsspital Winterthur kürzlich im Aussenraum volldurchsichtige Glasgeländer installiert.

Der Grüne Baudirektor Martin Neukom war zwar ebenfalls der Ansicht, dass Scheiben für Vögel eine der grossen Gefahren sind - neben Verlust des Lebensraums, Strassen und Katzen. Die Mehrheit im Regierungsrat hält den Mehraufwand für Bauherrschaften und Behörden jedoch für zu gross. Der Regierungsrat lehnt die Vorlage deshalb ab. (mai/sda)

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