Nächster Halt «Löwenstrasse»
Die Projektleitung respektive das für die Projektierung und die Bauleitung zuständige Architektur- oder Ingenieurbüro ist für die Einhaltung des Kostenvoranschlags verantwortlich. Die verantwortlichen Beauftragten des Bauherrn müssen die vereinbarte Kostengenauigkeit, basierend auf der Endkostenprognose, einhalten. Ist dies nicht der Fall, können diese zur Verantwortung gezogen werden – was beispielsweise in der Norm SIA 103 festgehalten ist: In Zusammenhang mit der Ordnung der Leistung..