13:52 BAUBRANCHE

Nachhaltigkeit: Kein illegal gefälltes Holz mehr auf dem Schweizer Markt

Teaserbild-Quelle: Couleur, Pixabay-Lizenz

Egal ob es sich um den neuen Parkettboden handelt oder die Pellets in der Heizung: Illegal gefälltes Holz und die daraus hergestellten Produkte sind ab dem 1. Januar auf dem Schweizer Markt verboten, und  Konsumenten müssen über Art und Herkunft des verwendeten Holzes informiert werden.

Einige Konsumenten verzichten bereits heute auf prekäre Holzprodukte, deren Herkunft entsprechend deklariert sei, wie Laurianne Altwegg vom Westschweizer Konsumentenschutz (Fédération romande des consommateurs) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärt. Wenn es „zum Beispiel aus Brasilien stammt, kann das bei manchen die Alarmglocken läuten lassen, weil er oder sie damit möglicherweise die illegale Abholzung unterstützt“. Angesichts der grossen Zahl der betroffenen Produkte und der fehlenden Informationen dazu sei es für die Verbraucher derzeit jedoch schwierig, eine zuverlässige Wahl zu treffen. "Da die obligatorische Deklaration der Herkunft des Holzes nur wenige Produkte betrifft, können die meisten Verbraucher die Herkunft der vielen daraus hergestellten Produkte nicht erkennen und nicht wissen, ob das Holz illegal ist“, so Altwegg weiter. Die Verantwortung liege daher bei den Händlern. Sie begrüsst darum die neuen gesetzlichen Standards: „Es ist notwendig, das Angebot auf dem Schweizer Markt zu verbessern.“

Gesetzesänderung gilt auch für Schweizer Holz

Gemäss dem 2019 vom Parlament revidierten Umweltschutzgesetz und der Holzhandelsverordnung müssen Holzhändler eine Sorgfaltspflicht einhalten, wenn sie Holz zum ersten Mal in die Schweiz einführen. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für Holz und Holzerzeugnisse, die bereits auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht wurden. Händler müssen sich über die Art des Holzes, das Herkunftsland oder die Herkunftsregion und die Daten zum Holzeinschlag informieren; zudem müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie dies getan haben. Des Weiteren wird eine Risikoanalyse verlangt: Besteht ein hohes Risiko, müssen die Händler dieses auf ein „vernachlässigbares Niveau“ reduzieren, indem sie beispielsweise zusätzliche Dokumente vom Lieferanten anfordern. Ein „hohes Risiko“ besteht insbesondere dann, wenn der Korruptionsindex des Herkunftslandes unter 50 liegt, diese Skala reicht von 0 bis 100, respektive von „stark korrupt“ bis  „korrupt“.

Die Gesetzesänderung gilt neu auch für in der Schweiz geschlagenes Holz, wenn es zum ersten Mal auf den Markt gebracht wird. Schweizer Holz gilt als legal, wenn bei der Ernte die Gesetze eingehalten wurden. Die Kantone müssen die Waldbesitzer entsprechend kontrollieren.

Bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe

Für die Überwachung der Holzimporte ist das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zuständig. Dabei geht es risikobasiert vor: Bei seinen Kontrollen konzentriert sich das Bafu vor allem auf grosse Holzmengen und auf Importe aus Risikoländern. Kommt ein Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nicht nach, kann der Verantwortliche mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Während mit der Gesetzesanpassung für die Schweizer Exporteure nichts ändere, bringe sie für die Importeure mehr Bürokratie, sagt Daniel Ingold, Direktor von Cedotec, dem Westschweizer Büro von Lignum, dem Dachverband der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft, gegenüber Keystone-SDA. Aktuell laufen Gespräche zwischen dem Bafu und den Branchen, um laut Ingold „einen Weg zu finden, der es erlaubt, nicht zu viele administrative Hürden zu haben“. Ausserdem spricht er von Branchenlösungen, um den Mitgliedern Instrumente zur Verfügung zu stellen.

Auch Wiederverkäufer und Einzelhändler werden von der Gesetzesänderung betroffen sein. Sie müssen nachweisen können, woher das Holz stammt, das sie kaufen, und an wen sie es weiterverkaufen.

Vom Papier bis zum Baumaterial

Die Rückverfolgbarkeit von Holz gilt für eine breite Palette von Produkten. Neben Notizblöcken, Parkett und Pellets geht es dabei auch um Baumaterialien, Küchenmöbel, Fotorahmen oder Weinfässer. Möbel aus gebrauchtem oder wiederverwerteten Holz sind jedoch nicht betroffen. Auch Verpackungen, die nur den Inhalt schützen sollen, zum Beispiel Papiersäcke, sowie Produkte aus Bambus sind nicht betroffen.

Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen will die Schweiz einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten. Ziel ist die Verlangsamung der Abholzung und des Verlustes der Biodiversität. Dies sei zwar ein erster Schritt, aber die Massnahme reiche nicht aus, kommentiert Johanna Michel, stellvertretende Direktorin des Bruno Manser Fonds, auf Anfrage von Keystone-SDA, die Verschärfungen. Die Bekämpfung der Abholzung und die Nachhaltigkeit seien nicht gewährleistet, wenn man sich nur auf illegales Holz konzentriere. „Nur weil Holz legal geerntet wurde, heisst das nicht, dass es nachhaltig geerntet wurde“, sagt sie. Michel fordert, dass die Schweiz die Einfuhr aller Produkte verbietet, die in direktem Zusammenhang mit der Abholzung stehen. So hatte es die EU im November vorgeschlagen.

Handelshemmnisse zwischen Schweiz und EU abbauen

Das revidierte Gesetz soll auch dazu dienen, Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abzubauen, die das Inverkehrbringen von illegalem Holz bereits verboten hat. Fast 95 Prozent des Schweizer Holzes wird in die EU exportiert. Dies entspricht einem Warenwert von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. Auch der grösste Teil des in die Schweiz importierten Holzes stammt aus der EU. Dies erlaube bereits eine Filterung, sagt Ingold. Das revidierte Gesetz sei ein erster Schritt auf dem Weg zur bilateralen Anerkennung zwischen der Schweiz und der EU. (Kim de Gottrau, Keystone-SDA)

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