Mitfinanzierung der Rhonekorrektion durch SBB und BLS gestrichen
Die Bahnunternehmen SBB und BLS sind vor Bundesgericht erfolgreich gegen ein Walliser Gesetz vorgegangen, in dem sie zur Mitfinanzierung des Hochwasserschutzprojekts der dritten Rhonekorrektion verpflichtet wurden. Die entsprechenden Gesetzesartikel werden nun gestrichen.
Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, das Gebot der rechtsgleichen Behandlung werde durch das im November 2018 verabschiedete Gesetz verletzt. Ausser den Gemeinden würden lediglich Eisenbahnkonzessionäre zu einem Beitrag verpflichtet. Eine solche Auswahl müsse auf sachlich vertretbaren Kriterien basieren, was vorliegend nicht der Fall sei.
Wie aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervorgeht, anerkennen SBB und BLS grundsätzlich ihre Beitragspflicht. Sie rügten vor Gericht jedoch, dass sie sich auch an Kosten des Hochwasserprojekts beteiligen sollten, die in keinem Zusammenhang mit ihrem Bahnbetrieb stehen würden.
Will der Kanton Wallis die Eisenbahnkonzessionäre für die Vorteile in die Pflicht nehmen, die diesen durch die Rhonekorrektion entstehen, müsste das Gesetz zur Finanzierung angepasst werden.
Mit der dritten Rhonekorrektion ist auf einer Länge von 162 Kilometern ein Hochwasserschutzprojekt geplant. Rund 100'000 Menschen sollen dadurch mehr Sicherheit erhalten, und die Rhone wieder naturnaher werden. Das Projekt kostet insgesamt rund 3,6 Milliarden Franken. (sda)
(Urteil 2C_434/2019 vom 17.3.2021)