Mit Dreieckmauer und Lichtstatue: Moschee in Zuchwil geplant
Im Zuchwil SO soll eine Moschee entstehen. Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan genehmigt. Ergänzt wird das Gebäude durch eine hohe dreieckige Wand mit spitzem Winkel zum Himmel und eine Leuchtspirale.
An der Schulhausstrasse im solothurnischen Zuchwil will der religiöse Verein Ahmadiyya Muslim Gemeinde Schweiz eine Moschee bauen. Von den SBB hat die Glaubensgemeinschaft ein Grundstück mit einer Fläche von 893 Quadratmetern gekauft, auf dem eine Moschee mit einer Nutzfläche von 573 Quadratmetern geplant ist.
Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan für die Moschee mit sechs zu vier Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet. Der Bau habe aus städtebaulicher Sicht eine hohe architektonische Qualität, zitiert sie Peter Baumann, Leiter der Bau- und Planungsabteilung in der Gemeindeverwaltung. Als Gebäude sei die Moschee eine «Bereicherung».
2,5 Meter hohe Kuppel
Das rund neun Meter hohe Gebäude soll mit einem grossen Untergeschoss versehen sein. Die beiden Gebetsräume für je 35 Personen werden die beiden oberen Stockwerke bilden, und auch eine grosse Terrasse ist vorgesehen. Gebetsräume, Eingänge und Waschräume sind getrennt für Frauen und Männer. Zuoberst auf dem Gebäude wird eine hohe 2,5 Meter hohe Kuppel erstellt.
Zwei Elemente mit symbolischen Charakter ergänzen die Moschee: eine zehn Meter hohe Dreieckmauer, die Richtung Himmel zeigt, und eine acht Meter hohe Leuchtspirale. Laut Vertretern der Ahmadiyya Muslim Gemeinde wird es keinen Muezzin geben, der lautstark zum Gebet ruft, nur die Lichtstatue werde für ein paar Minuten leuchten.
Verkehrsprobleme befürchtet
Diese muslimischen Symbole haben laut der «Solothurner Zeitung» an einem Informationsanlass der Gemeinde Emotionen geweckt. Bewohner der Häuser südlich und westlich der geplanten Moschee hätten zudem wegen des Verkehrsaufkommens Sorgen um ihre Lebensqualität vorgebracht.
Bis zum 2. Oktober können Anträge zur öffentlichen Mitwirkung eingereicht werden. Im November soll der Gestaltungsplan dann öffentlich aufgelegt werden, und ab dann können während dreissig Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. (mgt)