Mietrecht: Bundesrat will Untermiete nicht erschweren
Bei Eigenbedarf sollen Vermieter ihren Mietern künftig nicht schneller kündigen dürfen. Dieser Meinung ist der Bundesrat. Er lehnt auch neue Regeln für die Untermiete ab. Nun entscheidet das Parlament über die entsprechenden Vorlagen.
Die Landesregierung empfiehlt, auf die Anpassung der Regeln bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einzutreten, wie es in der am Mittwoch veröffentlichten schriftlichen Stellungnahme heisst. Bei der Untermiete erachtet der Bundesrat weitergehende Regelungen als "nicht gerechtfertigt, respektive unverhältnismässig".
Die vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen haben laut Bundesrat sowohl eine Erhöhung des administrativen Aufwands für die Vermieter als auch für die Mieter zur Folge. Zudem würden die Nutzung von Buchungsplattformen wie Airbnb sowie alternative Formen wie der Generalmietvertrag über eine ganze Liegenschaft und das "Wohnen gegen Hilfe" erschwert oder gar verhindert.
Des Weiteren bietet gemäss Bundesrat das geltende Recht bereits Möglichkeiten, um gegen Missbräuche vorzugehen. So müssen Mieter bei einer Untermiete schon jetzt die Zustimmung der Vermieterschaft einholen; diese kann unter gesetzlich genannten Voraussetzungen verweigert werden.
Keine beschleunigte Kündigung bei Eigenbedarf
Mit der geplanten beschleunigten Kündigung bei Eigenbedarf sieht der Bundesrat "einen Eingriff in das Gleichgewicht zwischen den Interessen der beiden Mietparteien". Die geltende Regelung für die Kündigung bei Eigenbedarf sehe bereits vor, dass ein Mietverhältnis bei dringendem Eigenbedarf aufgelöst werden könne.
Auch lasse die Statistik der Schlichtungsverfahren diesbezüglich "keinen besonderen Handlungsbedarf" erkennen, schreibt der Bundesrat. Die Parteien könnten sich in mehr als der Hälfte der Fälle aussergerichtlich einigen.
Die zwei Vorlagen im Mietrecht hatte die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) erarbeitet. Die Änderungsvorschläge zum Eigenbedarf und zur Untermiete waren in der Vernehmlassung umstritten. Insbesondere der Mieterverband bemängelte einen geringeren Schutz der Mieterrechte. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Wintersession 2022 vom Nationalrat behandelt. (sda/mai)