Mieten: Dank Corona-Hilfen weniger Schlichtungsverfahren
Staatliche Corona-Hilfsmassnahmen wirken sich auf die Schlichtungsverfahren bei Mieten und Pachten aus. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitteilt, sind im ersten Halbjahr 2021 zehn Prozent weniger eingeleitet worden als in der Vorjahresperiode.
Insgesamt ist es bis Ende Juni zu 12'087 Verfahren gekommen; dies ist seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung 2011 der tiefste Stand. Das BWO erachtet diesen Rückgang als bemerkenswert, da sich laut dem zweiten Monitoring der Geschäftsmieten von Ende Juni der Anteil von Unternehmen mit Problemen beim Zahlen der Mieten vervierfacht hat.
Beim Abarbeiten der Fälle hielten sich die Kantone mit einer Zunahme der Pendenzen mit jenen, die eine Abnahme verzeichneten, die Waage. Weil namentlich der Kanton Waadt mehr Fälle erledigte, sind die Pendenzen landesweit zurückgegangen.
Zahlungsaufforderung häufigste Ursache für Schlichtungsverfahren
Der wichtigste Grund für ein Schlichtungsverfahren blieb mit 15,1 Prozent die Zahlungsaufforderung gefolgt von der Vertragsauflösung(14,1 Prozent). Stand im zweiten Halbjahr 2020 bei 12,1 Prozent noch eine Einigung über eine Mietzinssenkung im Vordergrund, hat sich dieser Anteil im ersten Halbjahr auf 7,1 Prozent verringert.
Damit sind im ersten Halbjahr Mängel an der Mietsache (9 Prozent) oder die Erstreckung eines Mietverhältnisses (7,7 Prozent) wieder häufiger Ursachen für Mietzinssenkungen gewesen. Die Zunahme im zweiten Halbjahr 2020 führt das BWO auf die Senkung des Referenzzinssatzes im März zurück.
Wie das BWO mitteilt behandelten die zuständigen Stellen im ersten Halbjahr total 19'626 Verfahren. Bei den erledigten 13'910 Fällen kam es in 54 Prozent zu einem Vergleich, einem Klagerückzug oder einer Klageanerkennung. Bei 16,1 Prozent der Verfahren gab es keiner Einigung, was zu einer Klagebewilligung führte. (sda/mai)