13:23 BAUBRANCHE

Menschenhandel: Lange Freiheitsstrafe für Bauunternehmer gefordert

Ein Bauunternehmer soll wegen Menschenhandels und zahlreicher weiterer Delikte mit einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 4 Monaten bestraft werden. Dies hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich gefordert.

Der 42-Jährige habe arme Arbeiter ausgebeutet, die ihre Rechte nicht gekannt hätten, hielt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer fest. Und er habe diese Männer, die in überfüllten, verschimmelten Wohnungen hausten, wie Dreck behandelt. «Für ihn waren sie Spielfiguren, die er nach seinem Willen einsetzen konnte.»

Muckte einer von ihnen auf, soll der Unternehmer ihnen unter anderem mit einem Elektroschocker oder der Kündigung gedroht haben. Ein fairer Chef wollte der Schweizer dabei gar nicht sein, wie die Staatsanwältin anmerkte. Er habe sich vielmehr damit gebrüstet, dass ihn die Arbeiter als Teufel bezeichnet hätten.

Stundenlohn von 80 Rappen

Der Bauunternehmer soll gemäss Anklageschrift über Jahre ungarische und moldawische Arbeiter mit attraktiven Lohn- und Arbeitsbedingungen in die Schweiz gelockt haben. Er soll ihnen dann aber nur einige tiefe Pauschalbeträge ausbezahlt haben. Die Arbeiter kamen gemäss Anklageschrift auf Stundenlöhne, die zwischen 80 Rappen und 9 Franken lagen – sofern überhaupt Löhne ausbezahlt wurden.

Der Beschuldigte habe «eine betrügerische Walzenfahrt durch mehrere Kantone und quer durch die Sozialversicherungen» unternommen, meinte die Staatsanwältin. Steuern und Abgaben habe der Mann nicht gezahlt.

Gipserarbeiten zu tief offeriert

Am Geld für GAV-konforme Löhne und Steuern hätte es ihm gemäss Staatsanwältin dabei nicht gefehlt: Indem er Gipserarbeiten zu tief offeriert habe, habe er grosse, prestigeträchtige Bauaufträge an Land gezogen. Doch die eingehenden Akonto-Zahlungen verwendete er gemäss Anklageschrift für private Zwecke – wie die Miete eines Hauses und den Kauf eines Ferraris.

Über 600'000 Franken soll der 42-Jährige aus seinen diversen Firmen, die er immer wieder gründete und Konkurs gehen liess, für sich bezogen haben. Die Staatsanwältin warf dem Unternehmer deshalb – neben zahlreichen weiteren Delikten – auch ungetreue Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft vor.

Unternehmer will Teilfreisprüche

Der beschuldigte 42-Jährige, der knapp drei Jahre in Untersuchungshaft sass und seit Januar 2020 wieder auf freiem Fuss lebt, liess sich von der Gerichtsverhandlung dispensieren. Sein Verteidiger hat mit seinem Plädoyer noch nicht begonnen. Er kündigte aber bereits an, Teilfreisprüche zu verlangen – insbesondere den Vorwurf des Menschenhandels weise sein Mandant von sich.

Noch dauert das Plädoyer der Staatsanwältin an. Es folgen danach die Ausführungen eines Anwalts von Bauarbeitern sowie der Verteidiger. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt. (sda/pb)

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