Meldeverfahren für Erneuerbare im Kanton Zürich erfolgreich
Seit Anfang 2023 können viele PV-Anlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen im Kanton Zürich rascher realisiert werden. Das hat sich bewährt: Insgesamt wurden im letzten Jahr rund 9600 Anlagen im Meldeverfahren behandelt.
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Solaranlage auf einem Dach. (Symbolbild)
Per 1. Januar 2023 hat der Zürcher Regierungsrat das Meldeverfahren eingeführt, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern. Dabei wurde das Verfahren, das bereits für gewisse PV-Anlagen auf Dächern galt, auf weitere Typen von Solaranlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdsonden-Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und öffentlich zugängliche E-Ladestationen ausgeweitet.
Neu müssen solche Vorhaben damit kein Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen, sondern lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Wird nach der Eingangsbestätigung der Gemeinde innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.
9600 Anlagen im Meldeverfahren behandelt
Das vereinfachte Verfahren hat sich nun bewährt, wie die Zürcher Baudirektion am Dienstag mitteilte. Rund 9600 Anlagen seien im letzten Jahr unbürokratisch im Meldeverfahren behandelt worden. Darunter waren rund 4600 Solaranlagen, je rund 2300 Luft/Wasser- und Erdsonden-Wärmepumpen, rund 400 Fernwärmeanschlüsse sowie einige Dutzend E-Ladestationen.
Knapp 7000 Vorhaben wurden den Gemeinden über das elektronische Formular gemeldet, das eigens für diesen Zweck eingerichtet wurde. «Mit dem Meldeverfahren haben wir den Umstieg auf erneuerbare Energien für Hauseigentümer im Kanton Zürich vereinfacht. Dass es so oft genutzt wird, ist erfreulich», wird Regierungsrat Martin Neukom in der Mitteilung zitiert.
Wesentliche Entlastung für Gemeinden
Gegenüber einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren bietet das Meldeverfahren Vorteile. So dauert der Prozess in der Regel höchstens 30 Tage statt rund drei Monate. Zudem sinke der Aufwand für die Behörden und damit die Gebühr für Gesuchssteller. «Der vereinfachte Prozess ist für die Gemeinden eine wesentliche Entlastung», so Jörg Kündig, Präsident des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV).
Auch mit Meldeverfahren bleiben übergeordnete Interessen gewahrt, wie die Baudirektion festhält. So kommt das Verfahren in Kernzonen und im Bereich von Denkmal- und Ortsbildschutzinventaren nicht zur Anwendung. Erdsonden-Wärmepumpen benötigen zudem weiterhin eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, und für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist ein Lärmschutznachweis nötig.
Betreffe ein Vorhaben andere öffentliche Interessen oder die Interessen Dritter, könne die Gemeinde weiterhin ein Baubewilligungsverfahren anordnen. (mgt/pb)