Meier Tobler hat gegen Vorschriften verstossen
Bei der Schweizer Heizungs- und Lüftungstechnikfirma Meier Tobler hat die Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX einen Verstoss gegen die Rechnungslegungsvorschriften festgestellt. Der Industriekonzern wird den Fehler korrigieren und als Wiedergutmachung einen kleinen Betrag an eine Stiftung zahlen.
Dabei geht es konkret es um den Jahresabschluss 2017 von Meier Tobler. Der festgestellte Mangel bezieht sich laut Mitteilung der SIX-Behörde vom Freitag auf die Behandlung von Warenlageraufwertungen im Rahmen der Akquisition der Firma Tobler Haustechnik: Sie sind als ausserordentlicher Aufwand erfasst worden. Dies entspreche nicht den Vorgaben des Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER. Auf das Konzernergebnis hatte der Fehler aber keinen Einfluss.
Wie die Regulierungsstelle weiter mitteilt, hat sie sich mit Meier Tobler geeinigt. Diese wird im Rahmen der Einigung den Fehler im Halbjahres- und Jahresabschluss 2018 korrigieren und 27'000 Franken an die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zahlen. (sda/mai)