Mehr Unternehmen haben Holz und Holzprodukte inkorrekt deklariert
Die Zahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte nicht korrekt deklarieren ist im 2021 gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Eine der Ursachen dürfte in den stark gestiegenen Holzpreisen liegen. Dies zeigten Kontrollen, die das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) durchgeführt hat.
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Holzprodukte sollten korrekt deklariert werden. So verlangt die Deklaration von Holz und Holzprodukten, dass Holzart und Holzherkunft fürdie Konsumenten deklariert werden müssen.
Gerade mal 16 Prozent der vom BFK kontrollierten Unternehmen hatten ihr Holz respektive ihre Holzprodukte korrekt deklariert; im Vorjahr waren es noch 30 Prozent. Teilweise korrekt deklariert hatten ihr Angebot insgesamt 32% der Firmen (Vorjahr: 34%). Bei rund 50% war keines der kontrollierten Produkte komplett und richtig deklariert worden (Vorjahr: 37%).
Bei einem knappen Vierteil respektive 23% der Unternehmen (Vorjahr 28 %) zeigte sich, dass sowohl die Holzart als auch die Holzherkunft nicht deklariert gewesen sind. Und insgesamt 16% der Betriebe (Vorjahr 3 %) haben nur den Verweis auf den wissenschaftlichen Namen der Holzart nicht gemacht, ansonsten jedoch alles korrekt deklariert.
Insgesamt hat das BFK im 2021 108 Kontrollen durchgeführt. Dabei hat es auch Firmen unter die Lupe genommen, die Holzprodukte im Nebensortiment führen, ebenso kleinere Handwerksbetriebe. Letztere sind mittels eines vereinfachten Verfahrens zum ersten Mal überprüft worden. Wie die BFK in ihrer Medienmitteilung festhält, habe die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen dazu geführt, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden, nur in einem Fall musste das BFK eine Berichtigungsverfügung erstellen.
Sorgten gestiegene Holzpreise sorgten für falsche Angaben?
Dass sich die Gesamtresultate gegenüber dem Vorjahr relativ offensichtlich verschlechtert haben, hat laut BFK verschiedene Ursachen.
So sind im 2021 mehr kleine Betriebe wie Schreinereien und Zimmereien kontrolliert worden als im Vorjahr; in dieser Branche gibt es viele Unternehmen, die nicht korrekt deklarieren. Und im Möbelfachhandel, bei den Möbelhäusern und den Baumärkten ist es wegen der im 2021 sehr stark gestiegenen Holzpreise zu vermehrten Umetikettierungen gekommen, was eine zusätzliche Fehlerquelle bedeuten kann. Einen weiteren Faktor für die schlechteren Resultate vermutet man beim BFK im Umstand, dass im 2021 vermehrt Regionen besucht worden sind, in denen bisher noch kaum kontrolliert wurde. - Weiter sei zu beachten, dass im Jahr 2021 die Corona-Pandemie die Betriebe zusätzlich belastet habe.
Sensibilisierungskampagne soll Verstösse
gegen Holzdeklarationsverordnung eindämmen
Nachdem das BFK bei Schreinereien und Zimmereien „eine hohe Unkenntnis der Vorschriften über die Holzdeklaration“ festgestellt hat, soll nun in diesem Jahr Sensibilisierungskampagne durchgeführt werden.
Zudem sind vergangenen Dezember die verschiedenen von der
Holzdeklaration betroffenen Berufsverbände vom BFK darüber informiert worden,
dass ein nach einer Kontrolle festgestellter Verstoss gegen die
Holzdeklarationspflicht, ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren nach sich
zieht. Man erwarte eine verstärkte präventive Wirkung des
Verwaltungsstrafrechts und damit eine bessere Einhaltung der
Deklarationspflicht durch die betroffenen Betriebe, heisst es beim BFK. (mai/mgt)
Verordnung über Deklaration von Holz und revidiertes Umweltschutzgesetz
- Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten gilt seit 2021. Sie verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz aber auch bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Davon ist auch die Holzkohle betroffen.
- Das revidierte
Umweltschutzgesetz (USG) zum Verbot des Handels von illegal geschlagenem Holz
und den daraus gefertigten Produkten sowie die neue Holzhandelsverordnung sind
am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Damit ist es seit Jahresbeginn in der
Schweiz verboten, Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr zu bringen, die illegal
geschlagen oder gehandelt worden sind; es besteht dazu eine Sorgfaltspflicht.
Der Vollzug dieser Bestimmungen liegt hauptsächlich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Energie und Verkehr (UVEK). Für die Kontrolle von Erstinverkehrbringern von Holz, das in der Schweiz geerntet wurde, sind die Kantone zuständig.
Weitere Informationen zur Deklarationspflicht auf: www.konsum.admin.ch