Mehr Sicherheit auf Autobahnbaustellen
Autobahnbaustellen bergen für Verkehrsteilnehmende sowie für Bauarbeiter Risiken. Das Bundesamt für Strassen (Astra) will Tagesbaustellen auf dem ganzen Nationalstrassennetz sicherer machen – mit einer neuen, ab dem 1. Januar gültigen Norm.
Mehr Verkehr und unaufmerksame Fahrzeuglenkende gefährden Bauarbeiter und Mitarbeitende der Autobahnwerkhöfe. Eine neue Baustellennorm, die vom Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) in enger Zusammenarbeit mit dem Astra erarbeitet wurde, sieht deshalb ab dem 1. Januar zusätzliche Massnahmen bei Tagesbaustellen vor:
- So werden insbesondere Warnschwellen rund 150 Meter vor der Absperrung einer Baustelle auf die Fahrbahn oder den Pannenstreifen gelegt, die Fahrzeuge durchrütteln und abgelenkte Autofahrer auf das Hindernis aufmerksam machen, bevor ein Unfall geschieht.
- Die Absperrfahrzeuge werden mit mobilen Anpralldämpfern ausgerüstet. Das verhindert, dass bei einem Aufprall das Signalisationsfahrzeug nach vorne katapultiert wird und so Arbeiter gefährden kann. Bei einem Aufprall werden dadurch auch die Folgen für fehlbare Autofahrer gemildert.
- Zusätzlich zu den üblichen Signalisationsfahrzeugen soll die Verständlichkeit für die Autofahrer wenn nötig durch mobile Überkopfsignalisationen verbessert werden.
- Längst bewährt haben sich bei Arbeiten auf der Fahrbahn Temporeduktionen. Neu wird auch bei Arbeiten auf dem Pannenstreifen das Tempo reduziert.
Die wesentlichste Neuerung bei Unterhaltsbaustellen sind breitere Fahrbahnen, das heisst die Erhöhung der Mindestbreite. Denn mehr Platz für den Verkehr bedeute mehr Sicherheit auf der Baustelle nebenan, da die Verkehrsteilnehmenden auf breiteren Spuren sicherer fahren würden und es dadurch seltener zu seitlichen Kollisionen komme, schreibt das Astra. Dem gegenüber entsteht der Nachteil, dass für die Bautätigkeit weniger Platz zur Verfügung steht. Doch dies sei ein Kompromiss zu Gunsten von Sicherheit und Verkehrsfluss, so das Astra.
Zudem schreibt die neue Norm den zwingenden Einsatz von physischen Abschrankungen, sogenannten temporären Rückhaltesystemen, vor. Dabei handelt es sich um mobile Leitplanken zwischen Fahrbahn und Baustelle. Die technischen Anforderungen an temporäre und mobile Rückhaltesysteme sind ebenfalls festgehalten. (sda/pd/gd)