Mehr Arbeit für Schlichtungsbehörden wegen tieferem Referenzzinssatz
Die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes hatte für die paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtangelegenheiten einiges an zusätzlicher Arbeit zur Folge. Sie mussten im zweiten Halbjahr 2017 rund ein Viertel mehr Schlichtungsverfahren einleiten als im Semester davor. In Zahlen bedeutet dies: Die Behörden hatten im zweiten Halbjahr von 2017 total 16‘035 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Dies sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 3’174 Neueingänge oder 24,7 Prozent mehr. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) begründet die starke Zunahme mit der Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes im Juni 2017.
Eine Einigung zwischen den Parteien – oder vielmehr ein Vergleich, eine Klageanerkennung oder ein Klagerückzug – konnte in 7‘412 Fällen erzielt werden. Dies entspricht einem Anteil von 48,9 Prozent der erledigten Verfahren. Bei 13 Prozent der Verfahren oder 1‘971 ist keine Einigung zustande gekommen und hat zur Erteilung einer Klagebewilligung geführt.
Wie das BWO weiter mitteilt wurden in der Berichtsperiode zudem 528 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen (3,5 Prozent der erledigten Fälle). Demgegenüber sind 297 Urteilsvorschläge abgelehnt worden, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (2 Prozent der erledigten Fälle). Derweil konnte in 58 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken (0,4 Prozent der Fälle) ein Entscheid getroffen werden. Und total 4‘900 Fälle (32,3 Prozent) wurden anderweitig erledigt – im Sinne eines Rückzugs, Nichteintretens, einer Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht. (mai/mgt)