Luzerner Stadtrat will Anreize für gemeinnützige Bauträger setzen
Der Luzerner Stadtrat will gemeinnützige Bauträger mit Anreizen dazu bewegen, die Mitgliedschaftsdauer und Wartelisten bei der Wohnungsvergabe weniger stark zu gewichten. So sollen auch jüngere und einkommensschwächere Personen Chance auf eine Wohnung erhalten.
Dazu will er ein sogenanntes Zuschlagskriterium bei den
städtischen Baurechtsvergaben prüfen, wie der Stadtrat in seiner Stellungnahme
vom Dienstag auf ein Postulat aus den Reihen der FDP schreibt. Das Kriterium
könnte die Genossenschaften beispielsweise animieren, einen Teil ihrer
Wohnungen auf dem jeweiligen Areal nach anderen Kriterien zu vermieten.
Die FDP hatte in ihrem Postulat die Mitgliedschaftsdauer als
Vermietungskriterium der Genossenschaften als «problematisch» bezeichnet. Sie
beauftragte den Stadtrat ein Verbot dieses Kriteriums bei der Baurechtsvergabe
von städtischen Grundstücken zu prüfen.
«Organisationen der Selbsthilfe»
Der Stadtrat erachtet ein solches Verbot als nicht
zielführend. Genossenschaften seien «Organisationen der Selbsthilfe», schreibt
er. Den Genossenschaften sei es wichtig, personelles oder finanzielles
Engagement der Mitglieder zu berücksichtigen, da dieses zur Stabilität der
Genossenschaft beitrage.
Zudem sei es ein Ziel der Stadt, den gemeinnützigen
Wohnungsbau auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2037 zu steigern. Die
Zusammenarbeit mit allen Wohnbaugenossenschaften sei dafür essenziell. Mit
Vorgaben zur Vermietung würden gewisse Genossenschaften bei der Bauvergabe
ausgeschlossen.
Der Stadtrat empfiehlt deshalb ein Zuschlagskriterium. Er
warnt jedoch, dass dadurch der Bewerbungsaufwand für die Genossenschaften
komplexer werde. Wie sich dies auf die Mieten niederschlage, sei derzeit nicht
abschätzbar.
Er beantragt das Postulat teilweise entgegenzunehmen. (sda/pb)