13:39 BAUBRANCHE

Luzerner Stadtrat will Anreize für gemeinnützige Bauträger setzen

Teaserbild-Quelle: Pexels, Pixabay-Lizenz

Der Luzerner Stadtrat will gemeinnützige Bauträger mit Anreizen dazu bewegen, die Mitgliedschaftsdauer und Wartelisten bei der Wohnungsvergabe weniger stark zu gewichten. So sollen auch jüngere und einkommensschwächere Personen Chance auf eine Wohnung erhalten.

Dazu will er ein sogenanntes Zuschlagskriterium bei den städtischen Baurechtsvergaben prüfen, wie der Stadtrat in seiner Stellungnahme vom Dienstag auf ein Postulat aus den Reihen der FDP schreibt. Das Kriterium könnte die Genossenschaften beispielsweise animieren, einen Teil ihrer Wohnungen auf dem jeweiligen Areal nach anderen Kriterien zu vermieten. 

Die FDP hatte in ihrem Postulat die Mitgliedschaftsdauer als Vermietungskriterium der Genossenschaften als «problematisch» bezeichnet. Sie beauftragte den Stadtrat ein Verbot dieses Kriteriums bei der Baurechtsvergabe von städtischen Grundstücken zu prüfen.

«Organisationen der Selbsthilfe»

Der Stadtrat erachtet ein solches Verbot als nicht zielführend. Genossenschaften seien «Organisationen der Selbsthilfe», schreibt er. Den Genossenschaften sei es wichtig, personelles oder finanzielles Engagement der Mitglieder zu berücksichtigen, da dieses zur Stabilität der Genossenschaft beitrage. 

Zudem sei es ein Ziel der Stadt, den gemeinnützigen Wohnungsbau auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2037 zu steigern. Die Zusammenarbeit mit allen Wohnbaugenossenschaften sei dafür essenziell. Mit Vorgaben zur Vermietung würden gewisse Genossenschaften bei der Bauvergabe ausgeschlossen. 

Der Stadtrat empfiehlt deshalb ein Zuschlagskriterium. Er warnt jedoch, dass dadurch der Bewerbungsaufwand für die Genossenschaften komplexer werde. Wie sich dies auf die Mieten niederschlage, sei derzeit nicht abschätzbar. 

Er beantragt das Postulat teilweise entgegenzunehmen. (sda/pb) 

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