Schlichtungsstelle nicht zuständig für Luzerner Soldatenstube
Die Bewohner der Luzerner Soldatenstube sind vor der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht abgeblitzt. Diese ist auf ihr Schlichtungsgesuch nicht eingetreten, weil die Bewohner mit der Stadt gar keinen Mietvertrag abgeschlossen hätten.
Dies teilte das Kantonsgericht am Mittwoch mit. Der Beschluss der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde dagegen kann beim Kantonsgericht eingereicht werden. Den Bewohnern steht es zudem frei, mit ihrem Gesuch um eine Schlichtung an das Friedensrichteramt Luzern zu gelangen.
Die Bewohner der Soldatenstube bei der Luzerner Allmend hatten mit der Stadt einen befristeten Gebrauchsleihvertrag abgeschlossen. Es liege «offensichtlich» keine Miete vor, sondern eine Gebrauchsleihe, heisst es in dem Entscheid der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht.
Kein Entgelt festgelegt
Um ein Mietverhältnis zu begründen, müsse dem Vermieter ein Mietzins bezahlt werden, hiess es in dem Entscheid weiter. In dem Vertrag zwischen der Stadt und den Bewohnern der Soldatenstube sei aber kein Entgelt für die Benutzung der Räumlichkeiten festgelegt worden. Es handle sich somit nicht um eine Miete. Daran ändere auch nichts, dass die Bewohner gewisse Auslagen selber bezahlt hätten und für die Nebenkosten aufgekommen seien.
Weil keine mietrechtliche Streitigkeit vorliege, sieht sich die Schlichtungsbehörde nicht zuständig. Sie trat deswegen auf das Gesuch nicht ein und schrieb das Verfahren als erledigt ab. Die Bewohner können ihr Schlichtungsgesuch nun bei der zuständigen Schlichtungsbehörde, dem Friedensrichteramt, einreichen.
Strafanzeige eingereicht
Der Gebrauchsleihvertrag, mit dem eine Besetzung legalisiert worden war, lief im September 2020 aus. Die Stadt kam den Bewohnern entgegen und verlängerte die Frist zum Auszug bis Mitte Februar.
Weil die Familie Eichwäldli, wie sich die Bewohner nennen, im Gebäude blieb, reichte die Stadt am 18. Februar 2021 Strafanzeige ein. Bei der Staatsanwaltschaft laufen die diesbezüglichen Abklärungen noch, wie es dort auf Anfrage hiess.
Das Gebäude war 1935 erbaut worden und ist nach Einschätzung der Stadt baufällig. Der Erhalt der Soldatenstube wäre unverhältnismässig teuer. Die Stadt plant deswegen den Abriss.
Auf eigene Rechnung sanieren
Die Bewohner dagegen stellen sich auf den Standpunkt, dass sie die Soldatenstube selbst und auf eigene Rechnung soweit sanieren könnten, dass sie darin sicher wohnen und kulturell arbeiten könnten. Die «Kündigung» der Stadt sei deswegen «ungültig und missbräuchlich».
Für die Familie Eichwäldli wurde in Luzern mehrmals demonstriert, und auch das Stadtparlament stellte sich auf ihre Seite. Die Stadtregierung zeigte sich davon aber unbeeindruckt. (sda/pb)