Luzern, Schwyz und Zug: Einzonungsstopp und Steuerflut
Luzern und Schwyz dürfen vorerst keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden: Ihre Regelungen für die Mehrwertabgabe verletzen Bundesrecht. Zug konnte das Einzonungsmoratorium rasch beenden. In allen drei Kantonen hat sich die Finanzlage entspannt. Hohe Steuererträge fluten die Staatskassen trotz tiefer Tarife.
Der Kanton Luzern hat es eilig. Sehr eilig. Er muss so schnell wie möglich sein Planungs- und Baugesetz ändern. Denn am1. Mai hat der Bundesrat dem Kanton den Tarif durchgegeben und ihn mit einem Einzonungsstopp belegt. Der Grund ist das revidierte Raumplanungsgesetz. Danach müssen die Kantone bei Einzonungen von Bauland mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen.
Um den Aufwandgering zu halten, entschied der Kanton Luzern letztes Jahr: Nur wenn der Mehrwert mindestens 100 000 Franken beträgt, wird die Abgabe erhoben. Abgabebefreit sind auch Flächen vonweniger als 300 Quadratmetern. Eine Freigrenze in dieser Höhe verstösst aber gegen Bundesrecht. Das hat das Bundesgericht in einem Urteil entschieden, das den Kanton Tessin betrifft. Die Kantone hatten fünf Jahre Zeit, die Mehrwertabgabe bundesrechtskonform einzuführen. Diese Frist lief am 1. Mai 2019 ab.
Luzern will Freigrenze senken
Das Einzonungsmoratorium stiess bei der Luzerner Kantonsregierung auf Unverständnis. Sie erachte diese Sanktion als «ungerechtfertigt», schrieb sie in einer Medienmitteilung. Luzern habe im Gegensatz zu anderen Kantonen die bundesrechtlichen Vorgaben zum Mehrwertausgleich bereits frühzeitig umgesetzt. Dabei sehe die Luzerner Lösung sogar eine Mehrwertausgleichsregelung bei Um- und Aufzonungen vor, obwohl dies vom Bundesrecht gar nicht gefordert werde.
Um den Einzonungsstopp so kurz wie möglich zu halten, unterbreitete der Regierungsrat dem Parlament bereits Anfang April die Botschaft zur Anpassung des Planungs- und Baugesetzes: mit einer Freigrenze von 50 000 Franken und ohne Quadratmeterbeschränkung. Der Kantonsrat hat dem in erster Lesung einmütig zugestimmt. Die zweite Runde ist für die Septembersession geplant. Die Freigrenze für die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen bleibt bei 100 000 Franken.
Hier hat der Kanton mehr Freiheiten. Sobald er eine bundesrechtskonforme Regelung eingeführt hat, wird der Bundesrat das Einzonungsmoratorium wieder aufheben. Vom Einzonungsstopp seien in Luzern nur wenige Gemeinden betroffen, hält die Kantonsregierung fest. Gemeinden, die mitten im Prozess der Ortsplanungsrevision stünden, müssten diesen nicht unterbrechen, sondern könnten wie geplant damit fortfahren. Nach dem Ablauf des Moratoriums werde die Regierung die noch ausstehenden Genehmigungen vornehmen.
Quelle: artistico, pixabay, Public Domain-ähnlich
Blick aus der Vogelperspektive auf die Stadt Luzern: Die Tiefsteuerstrategie des Kantons scheint sich auszuzahlen.
Gegen die Zersiedelung und für den Erhalt des fruchtbaren Bodens im grössten Zentralschweizer Kanton setzt sich ein überparteiliches Komitee ein, das zwei Initiativen zur Luzerner Kulturlandschaft eingereicht hat. Der aktuelle Vollzugswille sei trotz Raumplanungsgesetz und Richtplan ungenügend, es verschwinde immer noch zu viel Kulturland, erklären die Initianten.
Der Regierungsrat lehnt die beiden Initiativen ab. Zur einen legt er aber einen Gegenentwurf vor. An einer Medienkonferenz betonte die Regierung, der Richtplan des Kantons mache jeder einzelnen Gemeinden sehr restriktive Vorgaben zum Wachstum und fordere Verdichtung. Rund 20 Gemeinden hätten zu grosse Bauzonen und sähen sich mit Rückzonungsforderungen konfrontiert. Sie täten sich schwer damit. Der Kanton Luzern wolle allerdings bei der Raumplanung beweglich bleiben und genau dies erschwerten die Initiativen.
Die Initianten aus den Reihen von CVP, EVP, GLP, Grünen, SP sowie Umweltschutzverbänden wollen landwirtschaftliche Nutzflächen stärker schützen und die Kompensationsmöglichkeiten für Fruchtfolgeflächen einschränken. Die Gesetzesinitiative mache das Verbauen von Fruchtfolgeflächen faktisch unmöglich, sagt die Regierung. Das wiederum fördere die Zersiedelung, weil die Fruchtfolgeflächen meist in der Ebene lägen, wo sich auch die Hauptverkehrsachsen und Entwicklungsschwerpunkte befänden. Der Kanton Luzern muss gemäss dem Bund 27 000 Hektaren Fruchtfolgeflächen bewahren und liegt laut der Regierung derzeit in etwa bei dieser Zahl.
Die Initiative fordert zudem eine Verschärfung für das Verbauen von landwirtschaftlicher Nutzfläche, wovon sich 1200 Hektaren innerhalb der Bauzone befinden. Könnten solche Flächen nicht mehr genutzt werden, laufe das einerseits dem Verdichtungsgebot zuwider, erklärt die Regierung. Andererseits würde es zu Bauverboten innerhalb der Bauzone kommen, was einen Eingriff insPrivateigentum darstelle und Entschädigungsforderungen zulasten der Gemeinden zur Folge habe.
Die Grundanliegen der Initiative entsprechen laut dem Regierungsrat aber grösstenteils gelebter Praxis. Weil sie nicht vollständig im Gesetz verankert sind, nimmt die Regierung einige Teile in einen Gegenentwurf auf. Mit vier Ergänzungen im Planungs- und Baugesetz will sie den Anliegen der Initianten entgegenkommen und Kulturland besser schützen. Der Kantonsrat wird die Kulturland-Initiativen frühestens Ende Oktober beraten, eine mögliche Volksabstimmung wäre im Frühjahr 2020 denkbar.
Entspannt hat sich die Finanzlage des Kantons Luzern. Die Regierung setzte auf einen riskanten Plan, der aber aufging. 79,9 Millionen Franken an Mehreinnahmen pro Jahr hatte sie im Finanzplan ab 2020 eingestellt. Weil die Stimmberechtigten im vergangenen Mai die eidgenössische Steuer- und AHV-Finanzierungsvorlage (Staf) sowie die kantonale Aufgaben- und Finanzreform (AFR) guthiessen, wird das Ziel erreicht.
Mit der AFR werden die Aufgaben zwischen den 83 Gemeinden und dem Kanton entflochten: DieKosten der Volksschule teilen sich Kanton und Gemeinden neu je zur Hälfte, im Wasserbau übernimmt überwiegend der Kanton die Kosten. Unter dem Strich spült die 200-Millionen-Franken-Reform jedes Jahr zusätzliche Einnahmen von20 Millionen Franken in die Kantonskasse. Mit der Staf kommen nochmals 59,9 Millionen hinzu: 33 Millionen wegen der Erhöhung des Anteilsan der direkten Bundessteuer und 8,8 Millionen Franken aufgrund der Abschaffung des Steuerstatus für Unternehmen.
Ab hier ist dieser Artikel nur noch für Abonnenten vollständig verfügbar.
Jetzt einloggenSie sind noch nicht Abonnent? Übersicht Abonnemente