09:57 BAUBRANCHE

Baumeisterverband reicht in Genf Klage wegen Streiks ein

Teaserbild-Quelle: wal_172619 / pixabay.com / public-domain-ähnlich

Auch die sechste LMV-Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften und den Baumeistern zur Erneuerung des Landesmantelvertrages (LMV) ist am Freitag gescheitert. Wie der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) am Montag mitteilte, reicht er nun im Kanton Genf Klage wegen der Streiks ein.

Silhouetten von einem Kran und Bauarbeitern

Quelle: Shivendu Shukla, Unsplash

Bauarbeiter, Symbolbild.

Die Unia sieht die Forderungen der Baumeister nach längeren Arbeitstagen im Sommer als «Angriff auf die Gesundheit der Maurer», wie es in einer Mitteilung von Freitag hiess. Schon heute hätten Maurer im Sommer zu lange Arbeitstage. Für die Branche müssten die Arbeitstage kürzer sein, und die Reisezeit vom Betrieb zur Baustelle müsste voll bezahlt werden. 

Der Verband fordere zudem, dass ältere Arbeitnehmer schneller entlassen werden können, beklagte die Unia. Der SBV habe trotz guter Baukonjunktur, starkem Anstieg der Teuerung und explodierenden Krankenkassenprämien keine Vorschläge für Lohnerhöhungen vorgelegt.

Wie die Gewerkschaft weiter schrieb, würden die Protestaktionen nun, da keine Lösung gefunden wurde, in den nächsten Wochen in der Deutsch- und Westschweiz fortgesetzt. Dies, nachdem diese vergangenen Montag im Tessin begonnen hatten. 

Baumeister reichen Klage ein

Der Baumeisterverband dagegen argumentierte in einer Mitteilung von Freitag, dass die Löhne im Bauhauptgewerbe bereits zu den höchsten Handwerkerlöhnen gehörten. Er plädierte für flexible Lösungen, auch was ältere Mitarbeiter betreffe und drohte mit einer Klage wegen Verletzung der Friedenspflicht. 

Letzteres wird nun in die Tat umgesetzt. Laut einem Communiqué von heute Montag, hat sich der SBV mit betroffenen Sektionen dazu entschlossen, auf die Streiks zu reagieren. In den kommenden Tagen werden die Baumeister demnach eine Klage im Kanton Genf wegen Verstosses gegen die Friedenspflicht einreichen – dort rufen die Gewerkschaften explizit zu zwei Streiktagen auf. 

Verstoss gegen Friedenspflicht 

Die lokale Sektion schliesst sich gemäss Mitteilung der Klage an. Die Instanz solle prüfen, in welchem Umfang die Gewerkschaften Unia, Syna und SIT mit ihrem Aufruf gegen die Friedenspflicht verstiessen. 

Baustellenbesuche während der Arbeitszeit, Umfragen sowie Proteste und Streiks im Tessin, in der Westschweiz und in der Deutschschweiz seien Verstösse gegen die von den Sozialpartnern vertraglich vereinbarte absolute Friedenspflicht, heisst es weiter.  Der SBV bedauere, dass er zu diesem Schritt gezwungen sei. 

Die Gewerkschaften würden mit den Streiks «irritierende Signale» senden, ob sie an einem Vertrag interessiert wären. Der SBV appelliert an die Unia und Syna als Verhandlungspartner, ihre Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern wahrzunehmen. Mit Aufrufen zu Protesten und Streiks würde «die Wertigkeit des LMV untergraben». (pb/mgt/sda)

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