17:04 BAUBRANCHE

Licht am Ende des Gubristtunnels?

Der Ausbau der Zürcher Nordumfahrung und die dritte Röhre am Gubrist ist der Realisierung einen Schritt näher: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die Plangenehmigung erteilt.

Die Nordumfahrung Zürich zählt zu den am stärksten belasteten Strassenabschnitten der Schweiz: Mehr als 100 000 Fahrzeuge rollen täglich über die Autobahnstrecke zwischen dem Limmattalerkreuz und der Verzweigung Zürich Nord. Staus sind an der Tagesordnung. Wer kann, umfährt die neuralgische Verkehrsader. Diese Situation soll eine ausgebaute Nordumfahrung und eine dritte Röhre im Gubrist entschärfen, gleichzeitig soll sie helfen, den Ausweichverkehr in die Umgebung zu reduzieren. Mit der Plangenehmigung sind nun die rechtlichen Grundlagen dafür gegeben. Innert gesetzlichen Frist kann allerdings noch Rekurs ergriffen werden.

Mit dem 930 Millionen Franken schweren Mammutprojekt soll die Nationalstrasse auf einer Länge von rund zehn Kilometern von vier auch sechs Spuren erweitert werden. Darin enthalten ist auch der Bau einer dreispurigen dritten, 3300 Meter langen Gubristtunnelröhre. Weitere Bestandtteile des ambitionierten Vorhabens sind die Neugestaltung des Anschlusses bei Weiningen, der Umbau des Anschlusses Affoltern sowie der Bau einer 750 Meter langen Überführung beim Katzensee. Zudem sind Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sowie eine neu konzeptionierte Entwässerung sowie der Neubau von vier Strassenabwasserbehandlungsanlagen.

Weiningen will Westportalzone überdecken

Gegen das Projekt sind beim Uvek 113 Einsprachen eingegangen. Sie betrafen einerseits entschädigungsrechtliche Anliegen von Eigentümern, dem Autobahnausbau Land opfern müssen. Andererseits machten viele Einsprecher lärmrechtliche Argumente geltend: So verlangte etwa die Gemeinde Weiningen eine Überdeckung der Wesportalzone. Dieses Anliegen verfolgten auch zwei parlamentarische Vorstösse; allerdings sind beide Motionen von den eidgenössischen Räten abgewiesen worden.

Die Räte hatten anlässlich einer Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission das Bundesamt für Strassen (Astra) mit der Suche nach einer Kompromisslösung für eine Überdeckung im Bereich des Gubrist-Westportals beauftragt. Allerdings soll dies so machbar sein, dass das Gesamtprojekt deswegen nicht unter Verzögerungen leidet. Zurzeit laufen entsprechende Gespräche zwischen dem Astra, dem Kanton Zürich und der betroffenen Gemeinde Weiningen.

Allerdings hat das Uvek das Anliegen einer Überdeckung im Rahmen der Plangenehmigung abgewiesen. Die Prüfung der eingereichten Pläne habe ergeben, dass eine solche Überdeckung rechtlich nicht verlangt werden könne, schreibt dazu das Uvek in seiner Medienmitteilung. Dieser Entscheid sole aber kein Präjudiz sein. Eine allfällige, nicht vom Bund finanzierte Kurzüberdeckung könne später immer noch gebaut werden. Es sei daher möglich, die Verhandlungen fortzusetzen, heisst es weiter.

Kanton Zürich zufrieden

Die Volkswirtschaftsdirektion begrüsst den Entscheid des Uvek. Damit rücke die Beseitigung des grössten Engpasses auf dem Hochleistungsstrassennetz im Raum Zürich einen bedeutenden Schritt näher. Nachdem der Kantonsrat vergangenen Mai einem Objektkredit von 25 Millionen Franken für die Kostenbeteiligung an die Überdeckung Katzensee abgesegnet hat, erwartet der Regierungsrat nun eine rasche Umsetzung. Zudem nimmt die Volkswirtschaftsdirektion „positiv“ zur Kenntnis, dass der Plangenehmigungsentscheid des Uvek eine Realisierung einer Überdeckung im Raum Weiningen nicht ausschliesst. Sie hofft, dass auf Basis der Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission eine tragbare Lösung gefunden werden kann. (mai/mgt)

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