Lärmschutz an Badenerstrasse in Zürich: Baurekursgericht lässt VCS abblitzen
Niederlage für den Verkehrsclub VCS: Das Zürcher Baurekursgericht hat eine Einsprache des VCS zur sofortigen Einführung von Tempo 30 an der Badenerstrasse abgewiesen.
Quelle: Kurt Rasmussen, wikimedia
VBZ-Tram auf der Badenerstrasse in Zürich (Symbolbild).
Der VCS hatte gefordert, gleichzeitig mit der Sanierung der Badenerstrasse auch gleich Tempo 30 einzuführen, um den Lärm zu reduzieren. Zudem verlangte der VCS schnellstmöglich einen durchgehenden Velostreifen vom Albisriederplatz in Richtung Innenstadt.
Das Baurekursgericht argumentierte im nun publizierten Urteil aber, dass die Stadt an der Badenerstrasse die Strasse und die Tramschienen zwingend sanieren müsse.
Würden solche Projekte immer gleich mit Tempo-30-Forderungen kombiniert, würden Sanierungsprojekte in der Stadt Zürich wegen Rechtsstreitigkeiten nur verzögert und damit vernachlässigt. Zudem sei hier ohnehin schon eine Lärmsanierung geplant, schrieb das Baurekursgericht weiter.
Vorläufiger Verzicht auf Velostreifen rechtens
Eine Abfuhr gab es für den VCS auch, was den geforderten durchgehenden Velostreifen betrifft. Eine sofortige Verbesserung der Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer dränge sich nicht auf, schreibt das Baurekursgericht.
Der vorläufige Verzicht auf einen Velostreifen vom Albisriederplatz in Richtung Innenstadt sei deshalb rechtens. Die Etappierung von Strassenbauprojekten entspreche zudem der gängigen Praxis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der VCS kann ihn noch weiterziehen.
Stadtrat will grundsätzlich Tempo 30
Die Stadt Zürich tut sich seit Jahren schwer mit dem Thema Lärmschutz. Vorletzte Woche entschied der Stadtrat jedoch in einem Grundsatzentscheid, dass langfristig grundsätzlich Tempo 30 auf dem ganzen Stadtgebiet herrschen solle.
In welchen Etappen das genau ablaufen soll, ist allerdings noch nicht bekannt. Die Stadt rechnet damit, dass das Ziel erst 2030 erreicht sein dürfte, also erst in neun Jahren. (sda/pb)