Reservekraftwerke sollen länger laufen
Werden die Verträge mit den bestehenden fossilen Reservekraftwerken in Birr AG, Monthey VS und Cornaux NE nicht verlängert, laufen sie 2026 aus. a eine zeitnahe Ablösung durch neue Kraftwerke laut Bundesrat unrealistisch ist, sollen sie bis Ende 2030 in Betrieb sein.Er die Verlängerung der Winterreservekraftverordnung in die Vernehmlassung geschickt, sie dauert noch bis 16. Juni.

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Das Risiko einer Strommangellage sollen die Reservekraftwerke mindern helfen.
Der Bund erachtete eine Strommangellage als grösstes Risiko. Um die aktuell erhöhte Gefahr einer Energiemangellage zu mindern und die Energieversorgung im Winter zu stärken ist deshalb seit Anfang 2023 die Winterreserveverordnung in Kraft. Sie regelt die thermischen Stromreserven respektive die Reservekraftwerke und Notstromgruppen. Wird sie nicht verlängert läuft sie Ende 2026 aus. Auf dieser Grundlage sind die aktuell bestehenden Reservekraftwerke Birr AG, Monthey VS und Cornaux NE sowie die Notstromgruppen bis Ende April 2026 unter Vertrag genommen worden, danach sollen sie mit neuen Anlagen ersetzt werden.
Obwohl Abklärungen mit potenziellen Betreibern im bereits Gang, zeigt sich laut Bundesrat aber, dass eine zeitlich nahtlose Ablösung nicht realistisch ist. Ab Frühling 2026 werde damit eine Lücke bei der thermischen Stromreserve entstehen, heisst es in der Medienmitteilung. Eine Verlängerung der Verträge der bestehenden Reservekraftwerke und Notstromgruppen werde deshalb nötig.
386 Millionen Franken Mehrkosten für die der Verlängerung
Bei einer Verlängerung der Verträge rechnet der Bundesrat mit zusätzlichen Kosten für die drei Reservekraftwerke und die Notstromgruppen von 386 Millionen Franken. Darin enthalten sind die Bereitstellungskosten sowie Sanierungsmassnahmen bei den Notstromgruppen, etwa Partikelfilter oder Synchronisierungseinrichtungen.
Ob es so weit kommt wird sich
zeigen, denn nun liegt der Ball beim Parlament: Im Rahmen der Botschaft
zum Nachtragskredit II/2025 befindet es über einen entsprechenden
Zusatzkredit. Dieser soll über das Netznutzungsentgelt
Stromkonsumenten für die Jahre 2027 bis 2030 maximal rund 0,18 Rappen
pro Kilowattstunde mehr bezahlen müssen. Für einen durchschnittlichen
Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh entspricht dies etwa
rund 8 Franken pro Jahr. (mgt/mai)
Aargauer Regierungsrat gegen Verlängerung
Nicht überall dürfte eine Verlängerung der Verträge mit den Reservekraftwerken gut ankommen: Kürzlich hatte der Aargauer Regierungsrat den Bund kürzlich aufgefordert, die Lockerung der Umweltauflagen für das Reservekraftwerk in Birr nicht über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern.
Gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2024 hätte der Bundesrat keine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr erlassen dürfen. Laut den REichtern waren die gesetzlichen Bedingungen dafür nicht erfüllt. Dies, weil ihrer Ansicht nach im Winter 2022/2023 keine schwere Mangellage bestand.
Letzte Woche äusserte sich auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) zum Fall: In ihrem Bericht bedauerte sie, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die vorhandenen Informationsgrundlagen, die zu einer Betriebsbewilligung führten, in den Dokumenten kaum erwähnt habe. Das Drohen einer Mangellage sei darin als Tatsache dargestellt worden, ohne Stützung durch wissenschaftliche Erkenntnisse. Deshalb lasse sich nicht transparent überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb des Reservekraftwerks zum damaligen Zeitpunkt gemäss dem Landesversorgungsgesetz erfüllt gewesen seien, schreibt die GPK-N.
Zudem besteht nach Ansicht der Geschäftsprüfungskomission Unklarheit darüber, ob Ende März 2023, als das Uvek die Einsprachen gegen die Betriebsbewilligung abwies, nachweislich eine schwere Mangellage drohte. (sda/mai)