13:18 BAUBRANCHE

Kurzfristige Arbeitseinsätze von EU- und EFTA-Arbeitskräften auf Easygov melden

Teaserbild-Quelle: Skitterphoto, Pixabay, gemeinfrei

Schweizer Arbeitgeber und ausländische Dienstleister können das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von Arbeitskräften aus der EU und der EFTA von bis zu 90 Tagen innert eines Kalenderjahres ab sofort über die Plattform Easygov abwickeln. Wie das Seco schreibt hat es den Online-Schalter per 17. März ausgebaut.  Sie ersetzt das bisherige Portal des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Nach der Aufschaltung der Plattform vor rund zwei Wochen hatte es laut Seco gewisse Unternehmen technische Probleme, vor allem bei der Registrierung, was zu vielen Anfragen im Support geführt habe. Diese Probleme hätten inzwischen behoben werden können, heisst es weiter. Darüber hinaus stockte man die personellen Ressourcen im beauftragten Callcenter auf, sodass die aufgelaufenen Tickets abgearbeitet und der Support längerfristig sichergestellt werden kann.  

Der virtuelle Behördengang umfasst sowohl die Meldung der Einsätze in der Schweiz sowie die Übermittlung in das Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS und damit an die zuständige kantonale Behörde als auch den Rücklauf der behördlichen Bestätigung über Easygov. Wie das Seco weiter schreibt, wird damit insbesondere die Datenqualität und die Datenübermittlung der Meldungen verbessert.- Auf Grundlage der eingegangenen Meldungen finden die Kontrollen zur Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen statt. (mgt/mai)   (mai/mgt)

Wer ist meldepflichtig und warum?

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU liberalisiert die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch entsandte Arbeitnehmende oder selbständige Dienstleistungserbringende aus der EU respektive EFTA für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr.  Das elektronische Meldeverfahren wird ebenfalls für Stellenantritte von EU/EFTA-Staatsangehörigen von bis zu drei Monaten bei einem Arbeitgeber in der Schweiz zur angewandt.  

In allen Fällen besteht lediglich eine Meldepflicht. Das Meldeverfahren dient der Erhebung von Daten für die Einhaltung der Regelungen aus dem FZA und die nachgelagerten arbeitsmarktlichen Kontrollen im Rahmen der FlaM zum FZA. (mgt/mai)

Weitere Informationen: www.easygov.swiss

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