Kulturlandinitiative: Zürich beugt sich dem Bundesgericht
Der Zürcher Kantonsrat nimmt sich selber in die Pflicht: Auf Druck des Bundesgerichts ändert er das Gesetz über die politischen Rechte und passt das parlamentarische Verfahren an. Hintergrund der Änderungen ist ein Kantonsratsentscheid zur Kulturlandinitiative.
Der Kantonsrat war vom Bundesgericht kritisiert worden, weil er im Mai 2014 gar nicht erst auf den Entwurf zur Umsetzung der Kulturlandinitiative eingetreten war. Das Volk hatte diese – entgegen der Empfehlung des Parlaments – angenommen. Das Volksbegehren der Grünen war als allgemeine Anregung formuliert. Der Regierungsrat unterbreitete dem Kantonsrat in der Folge als Umsetzungsvorlage einen Entwurf zur Revision des Planungs- und Baugesetzes und empfahl diesen zur Ablehnung. Sein Nichteintreten begründete der Kantonsrat damals damit, dass die Anliegen der Initiative im Richtplan bereits ausreichend berücksichtigt seien.
Nichteintreten ist nicht mehr erlaubt
Das Bundesgericht hob diesen Entscheid aber auf. Der Kantonsrat müsse einen referendumsfähigen Beschluss zu einer solchen Umsetzungsvorlage fassen, betonte es. Nur so könne das Volk definitiv über dessen Umsetzung entscheiden. Das Gericht forderte vom Parlament deshalb eine Behandlungs- und Beschlussfassungspflicht.
Mit einer Parlamentarischen Initiative kam die Geschäftsleitung des Kantonsrats diesen Forderungen nun nach und passte das Verfahren an. "Einfach und verständlich soll es sein", sagte Geschäftsleitungsmitglied Roman Schmid (SVP, Opfikon). Das Parlament machte in der Diskussion dann auch klar, dass es die notwendigen Gesetzesänderungen befürwortet.
Wird eine Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung angenommen, muss das Parlament künftig eine Umsetzungsvorlage dazu behandeln und über diese abstimmen. Nichteintreten ist nicht mehr erlaubt. Die Schlussabstimmung entfällt und wird durch eine Abstimmungsempfehlung zuhanden der Stimmberechtigten ersetzt.
"Nur minimale Anforderungen erfüllt"
"Wir machen hier eine Strafaufgabe, weil wir schludrig gearbeitet haben", sagte Esther Guyer (Grüne, Zürich). Sie kritisierte den fehlenden politischen Anstand des Parlaments und sagte, dass mit den gesetzlichen Änderungen "nur die minimalen Anforderungen" erfüllt würden. "Wir werden uns wieder Probleme einhandeln", warnte sie.
Markus Späth (SP, Feuerthalen) bezeichnete das Nichteintreten der bürgerlichen Mehrheit von damals als "arrogantes Verdikt". Die nun vorgeschlagene Lösung sei vergleichsweise einfach und transparent. Wenigstens gehe es nun vorwärts. "Eine Peinlichkeit wird nicht besser, wenn man sie auf die lange Bank schiebt", sagte er.
Die Geschäftsleitung will, dass die nötigen Gesetzesrevisionen noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Deshalb hat sie das Verfahren abgekürzt und am Montag aufgrund der grossen Zustimmung durch den Rat bereits die erste Lesung durchgeführt. In rund vier Wochen findet die Schlussabstimmung statt. (sda)