Kürzere Fristen für Baubewilligungen im Kanton Zürich
Die Fristen für Baubewilligungen sollen im Kanton Zürich deutlich verkürzt werden. Investitionswillige sollen so schneller Rechtssicherheit über ihr Bauprojekt erhalten. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion von FDP, SVP und GLP mit 96 zu 73 Stimmen an die Regierung überwiesen.
Konkret bedeutet dies, dass die Frist für die Vorprüfung von drei auf zwei Wochen gekürzt wird und diejenige für den baurechtlichen Entscheid von maximal vier Monaten auf maximal drei. Laut den Motionären braucht es keine zusätzlichen Stellen, um die Bearbeitungsfristen zu verkürzen. Sie sollen mittels Effizienzsteigerungen erreicht werden. „Allein schon durch die bereits eingeleitete Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren sollte ein zeitlicher Effizienzgewinn erfolgt sein“, schreiben sie in der Begründung.
Kein Baubewilligungsverfahren mehr für zonenkonforme Nutzungsänderungen
Eine weitere Motion, die Bauprojekte vereinfachen soll und ebenfalls von FDP, SVP und GLP stammt, ist ebenfalls überwiesen worden, mit 96 zu 73 Stimmen. Die Regierung soll dem Kantonsrat eine Vorlage unterbreiten, mit der zonenkonforme Nutzungsänderungen von Gebäuden im Anzeigeverfahren bewilligt werden können.
Das heisst, es soll kein ordentliches Baubewilligungsverfahren
mehr brauchen, wenn zum Beispiel in einer Gewerbezone Büroräume zu einem Laden oder
in einer gemischten Wohn- und Gewerbezone eine Arztpraxis zum Büro werden soll.
Wie es in der Motion heisst, würden mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung die
möglichen Nutzungsarten von Gebäuden ausreichend bestimmt. Durch die Einhaltung
einer zonenkonformen Nutzung würden den keine Rekursrechte von Dritten
tangiert. (mai/sda)