Kreislaufwirtschaft: Bundesrat unterstützt Vorlage aus Nationalrat
Der Bundesrat unterstützt die Vorlage der Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N) zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Er beantragt dem Parlament aber auch mehrere Anpassungen. Im Zentrum der Revision steht die Schaffung neuer Bestimmungen im Umweltschutzgesetz.
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Bagger mit Bauschutt. (Symbolbild)
Der Entwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) zur parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen.
Konkret geht es unter anderem darum, die Lebensdauer oder Reparierbarkeit von Produkten zu steigern und nachhaltige Beschaffungen sowie ressourcenschonendes Bauen zu fördern. Im Vernehmlassungsverfahren fand die Vorlage bei Kantonen, Gemeinde- und Städteverbänden, Parteien, Wirtschaftsorganisationen und interessierten Kreisen breite Unterstützung.
Abhängigkeit von Materialimporten verringern
In einer Stellungnahme von Mittwoch begrüsst nun auch der Bundesrat das mit der parlamentarischen Initiative verfolgte Bestreben, die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken. Der Entwurf konkretisiere einen der Schwerpunkte der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundesrates, namentlich das Ziel des nachhaltigen Konsums und der nachhaltigen Produktion.
Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Reihe von Instrumenten, die sich am Grundsatz der Subsidiarität orientieren und die Privatwirtschaft einbeziehen, heisst es weiter. In Zeiten von steigender Unsicherheit und Lieferengpässen könne die Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Abhängigkeit von Rohstoff- und Materialimporten zu verringern.
Dies, indem sie beispielsweise durch Recycling wiedergewonnene Materialien für Unternehmen bereitstelle oder die Lebensdauer von unverzichtbaren Produkten wie Laptops und Mobiltelefonen durch Förderung der Reparierbarkeit verlängere, schreibt der Bundesrat.
Schaffung von klaren Rahmenbedingungen
In diesem Zusammenhang befürwortet der Bundesrat, dass Bestimmungen zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft im Umweltschutzgesetz (USG) verankert werden. Dazu gehören insbesondere der Grundsatz der Schonung natürlicher Ressourcen sowie das Prinzip der Wiederverwendung von Materialien und Produkten, die derzeit entsorgt werden.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament jedoch auch mehrere Änderungen, unter anderem in Bezug auf das Siedlungsabfallmonopol der Kantone und das ressourcenschonende Bauen. Zwar begrüsst er grundsätzlich die Idee, das Monopol zu lockern, hält gemäss Mitteilung aber auch klare Rahmenbedingungen für nötig, um das derzeitige System nicht zu beeinträchtigen.
Bundesrat will Bestimmung in Energiegesetz streichen
Der Entwurf sieht auch die Aufnahme einer neuen Bestimmung in das Energiegesetz vor, damit die Kantone Grenzwerte für graue Energie bei Gebäuden festlegen können. Diese Bestimmung will der Bundesrat streichen. Das Ziel zur Reduzierung von grauer Energie und Treibhausgasemissionen beim Bauen werde zwar unterstützt. Die «Legiferierung» solle jedoch den Kantonen überlassen werden, so die Landesrergierung.
Der Bundesrat wird gemäss Mitteilung weitere Massnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft prüfen. In seiner Sitzung vom Juni 2020 hatte er so etwa das Uvek damit beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Massnahmen zur Ressourcenschonung auszuarbeiten.
Dieses Mandat soll nun unter Berücksichtigung der Beschlüsse, die das Parlament im Rahmen der Debatten über die parlamentarische Initiative gefasst hat, ausgeführt werden. (mgt/pb)