Kloten: Bewässerungsverbot, damit sich der Japankäfer nicht ausbreitet
Nachdem in Kloten ein Japankäfer in einer Überwachungsfalle gefunden worden ist gilt per sofort bis Ende September ein Bewässerungsverbot für Grünflächen. Damit soll die Ausbreitung des Schädlings verhindert werden. Das aus Südostasien stammende Insekt hat sich etwa in den USA etabliert und richtet dort jährlich Schäden in der Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar an.
Quelle: Gilles San Martin from Namur, Belgiun, Popillia japonica male, CC BY-SA 2.0,
Der Japankäfer gehört in Japan zu den harmlosen Schädlingen.
Eigentlich sieht der Japankäfer hübsch aus, mit seinem metallisch grün schimmernden Oberkörper und Kopf und den rostbraunen Flügeln. Allerdings ist das aus Südostasein stammende Insekt ein gefährlicher Schädling und unterliegt in der Schweiz der Melde- und Bekämpfungspflicht. Das gefrässige Insekt verursacht laut Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, sowohl als Engerling als auch als ausgewachsener Käfer Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Hat er sich einmal etabliert, dann ist
seine Bekämpfung schwierig, das zeigen Erfahrungen aus Italien und den
USA. In den USA, wo er zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeschleppt
worden ist, richtet er jährlich Schäden im Umfang von mehreren hundert
Millionen Dollar an.
Eine feuchte Wiese als Falle für Japankäferweibchen auf der Suche nach einer Eiablagefläche
Letzten Sommer wurde in Kloten ein Befall des Japankäfers festgestellt. Wie der Kanton Zürich mitteilt, handelt sich um die erste und bisher Population nördlich der Alpen in Europa. Um Entwicklung der Population zu überwachen, befinden sich seit Mai in Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im übrigen Kanton Zürich entsprechende Fallen. In einer davon – sie steht bei der Sportanlage Stighag in Kloten – ist nun ein erstes Tier gefunden worden. Dies bedeutet, dass die Flugzeit der Käfer wieder begonnen hat: In dieser Lebensphase fliegen sie aus dem Boden aus, fressen sich an über 400 Pflanzenarten satt und paaren sich. Danach deponieren die Weibchen im Boden. Dies tun sie am liebsten auf feuchten Wiesen oder Rasenflächen. Aus diesem Grund ist im ganzen Stadtgebiet von Kloten per sofort und bis Ende September verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt laut Kanton erlaubt, sofern in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen.
Die Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich zum Beispiel auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen niederlassen. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, darf ab sofort bis Ende September kein Grüngut aus Kloten hinausgebracht werden, zudem ist es auch untersagt Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten wegzutransportieren. Dasselbe gilt für die sogenannte Pufferzone in den umliegenden Gemeinden. Die Entsorgung über die Grünabfuhr bleibt aber sowohl in Kloten wie auch in der Pufferzone erlaubt.
Um zu
verhindern, dass sich die Japankäferweibchen auf der Suche nach
geeigneten Eiablageflächen weiter ausbreiten, hat man in der Nähe der
Sportanlage Stighag eine Lockfläche angelegt: Anders als im Rest
Klotens wird diese Wiese gezielt bewässert und feucht gehalten, auf
diese Weise sollen die Weibchen für die Eiablage auf die Fläche gelockt
werden. Im Herbst bearbeitet man den Platz dann so, dass ihre Larven im
Boden vernichtet werden. Zur Tilgung der herumfliegenden Japankäfer
werden erneut Fallen aufgestellt, die mit Lockstoff und einem
insektizidbehandelten Netz versehen sind.
Einschätzung, wie sich die Japankäferpopulation entwickelt noch nicht möglich
Eine Einschätzung, wie sich die Japankäferpopulation im Vergleich zum letzten Jahr entwickelt hat, sei erst im Verlaufe des Sommers möglich, schreibt der Kanton. Dann wird der Bund aufgrund einer wissenschaftlichen Beurteilung entscheiden, ob es weitere Massnahmen braucht. Ein erneuter Einsatz von Insektizid direkt auf den Wirtspflanzen in einem begrenzten Gebiet sei nicht ausgeschlossen, werde aber nur dann durchgeführt, wenn er entscheidend zur Tilgung des Japankäferbefalls beitragen kann. - Das vom Bund vorgegebene Ziel ist, den Befall in Kloten zu tilgen, solange er noch überschaubar ist. (mai/mgt)
Weiter Informationen zum Japankäfer auf www.zh.ch