Kiesabbau in Hasle erhält nachträgliche Bewilligung
Die Sand- und Kiesabbaufirma Fr. Blaser AG darf im Gebiet Dicki in Hasle bei Burgdorf wieder Kies abbauen. Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat die dafür notwendige Baubewilligung nachträglich erteilt.
Quelle: Google Maps, screenshot
Die Fr. Blaser AG darf im Gebiet Dicki in Hasle bei Burgdorf wieder Kies abbauen.
Der Bauentscheid ist mittlerweile rechtskräftig, wie die Gemeinde am Dienstag mitteilte. Sie hat den geltenden Abbaustopp im Gebiet Dicki aufgehoben.
Der Abbau im Gebiet Dicki ist seit 2008 in einer Überbauungsordnung geregelt. Seit 2013 baut die Fr. Blaser AG dort Kies ab. Ende vergangenen Jahres bemerkte das Unternehmen, dass es zwar über eine Gewässerschutzbewilligung des Kantons verfügt, nicht aber über eine Baubewilligung.
Aus eigener Initiative orientierten die Firmenverantwortlichen die Behörden und reichten auf Aufforderung des Regierungsstatthalters und der Gemeinde ein Baugesuch für die bereits ausgeführten und noch ausstehenden Abbauarbeiten ein.
Gestützt auf die positiven Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen erteilte das Regierungsstatthalteramt die nachträgliche Bewilligung. Die Fr. Blaser AG wird nun in den nächsten Tagen die Abbauarbeiten in der Dicki wieder aufnehmen. Der temporär forcierte Abbau im Gebiet Kratzmatt in der Gemeinde Landiswil soll sich daher wieder normalisieren.
Die Kiesreserven in der Dicki reichen noch für rund vier Jahre. Für die Zeit danach plant das Unternehmen eine Erweiterung des Kiesabbaus im westlich angrenzenden Gebiet Grossacher. Die Überbauungsordnung zu diesem Projekt soll im Herbst 2019 aufgelegt werden. Im Frühling 2020 werden die Stimmberechtigten darüber entscheiden. (sda)