12:38 BAUBRANCHE

Kies und Sand vom Urnersee

Im Urnersee kann die Firma Arnold & Co. auch in den kommenden 25 Jahren Sand und Kies abbauen. Der Urner Landrat hat die entsprechende Konzession gut geheissen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Konzessionsgelder bedarfsgerechter eingesetzt werden können.

Bis Ende 2035 darf die Firma Arnold & Co. („Kompanyy“) jährlich im Durchschnitt 320'000 Kubikmeter verwertbare Rohstoffe abbauen. Gegenüber der „Neuen Urner Zeitung“ sprach Baudirektor Markus Züst von einer „ökologisch verträglichen Abbaumenge“. Der Abbau ist an klare Auflagen gebunden: so darf etwa innerhalb der heutigen Uferzone nichts abgebaut werden. Zudem kann das Reussdelta durch den Abbau weder direkt noch indirekt in Mitleidenschaft gezogen und auf die Deltaentwicklung muss Rücksicht genommen und unterstützt werden. Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz hat die Firma diesen nicht nur zu gewährleisten, sondern sie wird neu auch mit Räumungsarbeiten innerhalb des Hochwasserschutzes betraut. Zudem wird der Abbau teuerer, unter anderem weil der neue der Vertrag die Preise von der Menge abhängig macht. Des Weiteren verteuert sich die einmalige Konzessionsgebühr von 200'000 auf 300'000 Franken.

Weil der Kanton neu der einzige Konzessionsgeber ist und der Korporation Uri die Rechtsgrundlage für die Beteiligung fehlt, nimmt er laut der „Neuen Urner Zeitung“ in den kommenden 25 Jahren bei einer durchschnittlichen Fördermenge von jährlich 250’0000 Kubikmeter insgesamt rund 40 Millionen Franken ein. Das sei fast doppelt so viel wie bisher.

Mehr Raum für Schilf und Frosch

Verabschiedet hatte der Landrat gestern auch eine Änderung des Reussdeltagesetzes zuhanden des Stimmvolks: Das Reussdeltafonds soll in Zukunft nicht mehr mit allgemeinen Mitteln des Kantonshaushalts finanziert werden. Die nötigen Zuwendungen sollen laut „Neuer Urner Zeitung“ im Rahmen des Kantonsvoranschlags oder mehrjähriger Verpflichtungskredite gesprochen werden. Bis anhin floss ein Viertel der Einnahmen der Arnold & Co. in diesen Fonds. Dies Zweckbindung soll nun mit dem neuen neuen Gesetz weg fallen.

Die Gesetzesänderung gelangt voraussichtlich im Herbst an die Urne. (mai)

Reussdeltagesetz

Zu Beginn des vorletzten Jahrhunderts konnte sich die Reuss ihren Weg durch den Talboden von Amsteg bis nach Flüelen zum See bahnen. Doch vor rund 150 Jahren wurde der Fluss begradigt: Dies sollte einerseits die Bevölkerung vor Überschwemmungen schützen, andererseits wollte man mit der Kanalisierung Land für die Agrarwirtschaft gewinnen. Vor etwa hundert Jahren begann man zudem im Delta Kies abzubauen. Die Folge: Natürliche Lebensräume wurden zerstört. Schliesslich erarbeitete man einen Landschafts-Entwicklungsplan, um das Gebiet am südlichen Ufer des Sees zu bewahren. Dafür brauchte es allerdings ein Gesetz. Im Jahr 1985 nahmen die Urner Stimmberechtigten das Reussdeltagesetz mit einem klaren Mehr an. Damit legten sie einen Grundstein für die Entwicklung eines naturnahen Deltas.

In einer ersten Etappe ging es darum, bauliche Massnahmen gegen weiteren Landverlust und für die Förderung des Lebensraums von Tier- und Pflanzenarten zu ergreifen. Danach traf man verbesserte man die Erholungsmöglichkeiten. Seit 1986 investierte man insgesamt 8.6 Millionen Franken. (mai)

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