Kies- und Aushubtransporte kommen vermehrt auf die Schiene
Mindestens ein Drittel des abgebauten Kieses und des Baustellen-Aushubs muss im Kanton Zürich künftig auf der Schiene transportiert werden. Der Kantonsrat hat am Montag die dazu notwendigen Gesetzänderungen in zweiter Lesung beschlossen.
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Gleisfeld beim Hauptbahnhof Zürich. (Symbolbild)
Hintergrund der neuen Vorgabe ist die räumliche Situation im Kanton Zürich: Die grossen Baustellen liegen weitgehend im südlichen Kantonsteil und in Zürich und Winterthur, die grossen Kiesabbaugebiete und Deponien für Baustellen-Aushub hingegen im Norden. Dies verursacht überregionalen Schwerverkehr und belastet insbesondere die Dörfer im Norden stark mit LKW-Durchgangsverkehr.
Mit den Änderungen im Planungs- und Baugesetz wird nun vorgeschrieben, dass mindestens 35 Prozent der Kies- und Aushubtransporte auf der Schiene erfolgen müssen. Die Gemeinden werden entsprechend vom Verkehr entlastet. Die Vorlage war im Parlament auch in zweiter Lesung unbestritten.
Mehrkosten für Bauherren
Für die Bauherren von Grossprojekten dürfte die neue
Regelung zu Mehrkosten von jährlich insgesamt 15 bis 25 Millionen Franken
führen. Die Gesamtkosten für die Projekte dürften aber um weniger als zwei
Prozent steigen. Bauherren, welche die ihnen auferlegte Pflicht nicht erfüllen,
müssen neu Ersatzabgaben bezahlen. (sda)