Kibag-Areal: Stadt Zürich wehrt sich gegen Entscheid des Baurekursgerichts
Weitere Runde im Streit um das Kibag-Areal in Zürich Wollishofen: Die Stadt Zürich hat den Entscheid des Baurekusgerichts gegen die Seeuferplanung Wollishofen weitergezogen. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden.
Das neben der Roten Fabrik gelegene Industrieareal der Kibag in Zürich-Wollishofen hat vielfältiges Entwicklungspotenzial. Vor rund 20 Jahren hatten die Stadt und das Unternehmen sich darauf geeinigt, dass die Stadt den Durchgang zwischen dem Gemeinschaftzentrum Wollishofen und der Roten Fabrik vergrössern und dafür die Kibag auf ihrem Land Wohnungen bauen kann.
Wohnungen sind nicht erwünscht
Im Laufe der Jahre änderte die Stadt ihre Meinung: Auf dem Areal sollen keine Wohnungen Platz finden, sondern ein Park. In der Folge erklärte sich die Kibag bereit, auf dem Areal weniger Wohnungen zu bauen und obendrauf der Stadt einen öffentlichen Park anzulegen. Doch auch davon wollte man bei der Stadt nichts wissen: Mit dem Masterplan Seeufer Wollishofen liess sie das Gebiet im September letzten Jahres vom Kanton zur Planungszone erklären. - Innerhalb des entsprechenden Perimeters dürfen nun keine baulichen Änderungen mehr vorgenommen werden, die den Absichten der Planung zuwiderlaufen.
In der Folge rekurrierte die Kibag dagegen. Die Absicht sei, Bauvorhaben auf ihrem Land zu verhindern und Aus- und Umzonungen zu verschleiern, brachte das Unternehmen vor dem Baurekursgericht vor - und hatte Erfolg. „Diese Planungsabsichten treffen zu“, befand das Gericht. Das heisst, auf neue Wohnungen soll ausdrücklich verzichtet werden, auf dem Kibag-Areal seien die Nutzungsschwerpunkte „Gewerbe“ und „Grünraum“ vorgesehen.
„Die teilweise Auszonung und die Aufhebung der Wohnnutzung an gesuchter Lage am See stellen eine schwerwiegende Eigentumsbeschränkung dar“, so das Gericht weiter und hob die Planungszone wieder auf. Eine Wohnnutzung sei seit Jahrzehnten zonenkonform gewesen, die „einschneidenden Planänderungen“ habe der Gemeinderat erst angestossen, als die Kibag entsprechende Planungen gestartet habe, schrieb das Baurekursgericht.
Korrigierender Eingriff der Stadt?
Wie das Stadtzürcher Hochbaudepartement nun mitteilt, akzeptiert die Stadt den Entscheid des Baurekursgerichts nicht und hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Die in der Nutzungsplanung vorgesehene Wohnnutzung direkt am Seeufer entstamme den 1990er‑Jahren und entspreche heute nicht mehr den übergeordneten Zielen, teilt das Hochbaudepartement mit. Die Stadt sei der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend ansetzen kann. - Wann das Verwaltungsgericht seinen Entscheid fällt, steht noch nicht fest. (mai/sda/pd)