Keine Ölheizungen mehr in Berner Neubauten
Wer im Kanton Bern ein Haus baut, darf keine Ölheizung installieren. Dies verlangt das revidierte kantonale Energiegesetz, das bis Ende Jahr in die Vernehmlassung geht. Für Diskussionen dürften die Auflagen für Altbauten sorgen.
Während Neubauten keine Ölheizungen mehr aufweisen dürfen und sie einen Teil ihres Strombedarfs selber produzieren müssen, darf man in schlechtgedämmten Altbauten zwar Öl- und Gasheizungen ersetzen, aber muss dennoch ein Ausgleich schaffen. Das heisst, es müssen zusätzliche Massnahmen getroffen werden, indem auf dem Dach eine Solaranlage gebaut oder die Gebäudehülle besser isoliert wird. Zudem müssen bestehende Elektroboiler innert 15 Jahren ersetzt werden. Und des Weiteren dürfen Gemeinden strengere Anforderungen an die Gebäudeeffizienz stellen.
Mit der Änderung des kantonalen Energiegesetzes werden teilweise die revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) übernommen. Nicht übernommen wird etwa die Empfehlung, eine Ersatzabgabe einzuführen, wenn kein eigener Strom produziert werden kann. Dasselbe gilt für die Bewilligungs- oder Meldepflicht beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen sowie eine Sanierungsfrist, innert welcher bestehende Gebäude mit Geräten für die verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung ausgerüstet werden müssen.
Diese Massnahmen sind gemäss Medienmitteilung des Kantons für die bernische Wirtschaft interessant: Der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien schaffe neue Arbeitsplätze und erhöhe die Wertschöpfung vor Ort. Die Investitionen in mehr Energieeffizienz lohnten sich auf für Hauseigentümer, heisst es weiter. Die Werthaltigkeit eines Gebäudes verbessere sich und aufgrund niedriger Energiekosten könne Geld gespart werden. (mai)