15:53 BAUBRANCHE

Keine Gesetzesänderungen zur Hitzeinsel-Reduktion im Baselbiet

Teaserbild-Quelle: Alexas_Fotos, Pixabay-Lizenz

Der Baselbieter Landrat ist am Donnerstag mit 63 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen dem Kommissionsvorschlag zum Thema Hitzeinseln in dicht besiedelten Gebieten gefolgt. Somit gibt es keine gesetzlichen Änderungen. Stattdessen beschloss das Parlament eine Ergänzung auf Verordnungsebene zur Umgebungsgestaltung bei Bauvorhaben.

Das Parlament folgte somit nicht dem Vorschlag der Regierung. Dieser ging auf eine Motion von Thomas Noack (SP) zurück. Die Regierung erhielt damit den Auftrag, die formellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gemeinden besser auf die Umgebungsgestaltung Einfluss nehmen konnten.

Die Exekutive schlug daraufhin gesetzliche Änderungen für mehr Begrünung, Schatten und weniger Versiegelung vor. Konkret ging es um Anpassungen im Raumplanungs- und Baugesetz. Damit hätten Zonenreglemente Vorschriften über den Anteil begrünter Flächen enthalten sollen. Zudem beantragte die Regierung Änderungen im Strassengesetz. Diese sahen vor, Bäume als Bestandteil des Strassenraums zu verankern.

Die Bau- und Planungskommission lehnte jedoch diese gesetzlichen Anpassungen ab. Sie kam zum Schluss, dass Noacks Motion mit einer Ergänzung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) erfüllt werden könne. Mit dieser Ergänzung kann eine Gemeinde bei einem Baugesuch einen Nachweis zur Umgestaltung der Umgebung einfordern und prüfen, sofern die kommunalen Zonenreglemente dies vorsehen.

Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) sagte, er hätte es begrüsst, die Bäume mit ins Strassengesetz zu nehmen. Mit der Verordnung könne er aber leben. Noack stellte den Antrag, auf den Regierungsvorschlag zurückzukommen. Das Parlament lehnte dies aber mit 43 zu 39 Stimmen ab. (sda)

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