Keine Baugesuche mehr für Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen
Die Solarstromproduktion soll im Kanton Schaffhausen erhöht und der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme beschleunigt werden. Dazu will der Rergierungsrat unter anderem das Verfahren für den Einbau von Wärmepumpen vereinfachen: Die bestehende Baubewilligungspflicht soll grösstenteils mit einem Meldeverfahren ersetzt werden.
Um dies zu ermöglichen, hat der Regierungsrat die energetischen Anforderungen an Gebäude angepasst und die dazu notwendige Revision der Energiehaushaltverordnung (EHV), der Brandschutzverordnung (BSV) und der Bauverordnung (BauV) verabschiedet, sie treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Anpassungen erfolgten aufgrund der Dringlichkeit des Umstiegs auf einheimische erneuerbare Energien, teilt der Kanton mit.
Einfaches Meldeverfahren für Wärmepumpen
Konkret bedeutet dies, dass bei Wärmepumpen wird die bisherige Baubewilligungspflicht grösstenteils mit einem einfachen Meldeverfahren ersetzt wird. Überdies müssen Neubauten künftig mehr Eigenstrom erzeugen als bis anhin: Wie der Regierungsrat mitteilt, sind es neu 30 Watt pro Quadratmeter beheizte Fläche. Zudem wird der Anteil an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung von heute 20 auf 40 Prozent heraufgesetzt. Im Rahmen der Vorbildfunktion des Kantons und der Gemeinden würden höhere Anforderungen an die Eigenstromerzeugung gestellt, und beim Heizungsersatz seien fossile durch erneuerbare Systeme zu ersetzen, heisst es in der Medienmitteilung.
Das vorliegende Verordnungspaket sei verwaltungsintern sowie bei den Gemeinden, Parteien und Verbänden in Vernehmlassung gesetzt worden, schreibt der Kanton. Die wichtigsten Änderungen, die sich daraus ergäben, betreffen die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, das Meldeverfahren bei Wärmepumpen und die Übergangsfristen.
Solarstrom von Fassaden öffentlicher Bauten
Die Pflicht, auch geeignete Fassadenflächen bei öffentlichen Bauten für die Solarstromerzeugung zu nutzen, gilt nur für Neubauten. Die Mel-
depflicht für Wärmepumpen wird in der Brandschutzverordnung explizit erwähnt und in der Bauverordnung präzisiert. Damit bereits geplante Neubau- und Sanierungsprojekte nicht überarbeitet werden müssen, gelten
laut Regierungrat sowohl für öffentliche als auch für private Bauherrschaften "ausreichend lange" Übergangsfristen. (mai/mgt)