15:18 BAUBRANCHE

Kein "möglichst nahe" am Ufer verlaufender Weg

Teaserbild-Quelle: webmode/piqs.de

Der Zürcher Kantonsrat will nichts von einem "möglichst nahe" am Zürichsee verlaufenden Uferweg wissen. Er hat heute Montag knapp eine entsprechende Passage aus dem kantonalen Richtplan gestrichen.

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Nun gibt es doch kein durchgehendes Flanieren und Ausspannen direkt am Ufer.

Laut dem Richtplan sollen die öffentlich zugänglichen Flächen am Ufer des Zürichsees ausgedehnt werden. Umstritten war bei der Debatte im Kantonsrat am Montagmorgen jedoch, ob ein durchgängiger Uferweg "möglichst nahe am See" entstehen soll, wie die vorberatende mKommission dies beantragt hatte.

FDP und SVP forderten in einem Minderheitsantrag, diesen Passus aus dem kantonalen Richtplan zu streichen. Damit würde der Weg für Eingriffe in Privateigentum und Enteignungsverfahren geebnet, begründeten die Bürgerlichen ihr Anliegen. Der Rat stimmte äusserst knapp mit 89 zu 88 Stimmen dem Antrag zu. FDP und SVP hatten sich an der Formulierung gestört. Diese sei ein "Zeichen für die schrittweise Enteignung von privatem Grundeigentum am Zürichsee", monierte die Sprecherin der Freisinnigen. Die FDP sei nicht generell gegen einen Seeuferweg, doch müsse in jedem einzelnen Fall eine "sorgfältige Interessenabwägung" vorgenommen werden, erklärte sie.

Der Begriff des Privateigentums werde mit solchen Aussagen "sträflich strapaziert", hielt der Vertreter der SP dagegen. Vor allem gelte es, zwischen Privateigentum und Konzessionsland zu unterscheiden. Zudem sei die Formulierung "möglichst nahe" durchwegs kompatibel mit der Forderung, den verschiedenen Interessen Rechnung zu tragen.

Intensive Vorberatungen

Die Debatte des Zürcher Kantonsrats über die Teilrevision des kantonalen Richtplans dauert noch bis morgen Dienstagabend. Insbesondere die Fragen rund um künftige Standorte für Kiesabbau und Abfalldeponien dürften dabei noch zu Diskussionen Anlass geben.

Der in der Schlussabstimmung vom Parlament getroffene Entscheid ist nicht anfechtbar, auch findet keine Volksabstimmung statt. Allerdigns muss der teilrevidierte Richtplan vom Bundesrat genehmigt werden. (sda)

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