Kein „Kantönligeist“ mehr bei Brandschutz- und Feuerwehrplänen
Bisher mussten überregional tätige Architekten und Planer bei Brandschutz- und Feuerwehrplänen Planvorlagen berücksichtigen, die von Kanton zu Kanton verschieden waren. Dies hat sich geändert: Ab sofort gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Vorgaben. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VFK) hat ein landesweit anwendbares Brandschutzmerkblatt herausgegeben.
Das Papier zeigt auf, wann und wie Brandschutz-, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne erstellt werden müssen. Sowohl Art und Weise als auch Umfang richten sich nach der Grösse, Komplexität und Brandrisiko des jeweiligen Gebäudes. Dazu werden die Bauten werden in zwei Kategorien unterteilt: In „einfache Brandschutzpläne“ und „detaillierte Brandschutzpläne“. Das Gros der Projekte wird sich nach den Vorgaben „einfache Brandschutzpläne“ richten müssen. Komplexer ist es bei grösseren Bauten, die unter die Kategorie „detaillierte Brandschutzpläne“ fallen. Hier werden zusätzliche Angaben gefordert zudem sind auf Verlangen der Brandschutzbehörden Brandschutzkonzepte zu erstellen. Wie die VFK mitteilt, orientieren sich die Konzepte an der Qualitätssicherung, die mit der Einführung der Brandschutzvorschriften 2015 an Bedeutung gewonnen hat. (mai/mgt)
Das neue Brandschutzmerkblatt liefert der Eigentümer- und Nutzerschaft die erforderlichen Grundlagen zur Darstellung der definierten Brandschutzmassnahmen. Beispielpläne und CAD-Hilfsmittel werden ausschliesslich digital auf www.praever.ch publiziert.