Kein Comeback für das Gesetz für preisgünstige Wohnungen im Kanton Bern
Im Kanton Bern wird das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) nicht wiederbelebt. Das hat der Grosse Rat am Donnerstag entschieden. Er lehnte eine entsprechende Motion der Berner SP-Grossrätin und kantonalen Mieterverbandspräsidentin Edith Siegenthaler ab.
Das Gesetz war 2011 befristet für drei Jahre in Kraft gesetzt worden,
um das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen zu fördern. Beiträge gab
es zum Beispiel für Standortevaluationen, Machbarkeitsstudien und
Konzeptarbeiten. Damit floss das Geld in einem frühen Projektstadium,
dann wenn oftmals andere Geldquellen fehlen. Insgesamt
waren so 52 Projekte unterstützt worden - mit total 1,4 Millionen Franken.
PMG "nicht zielführend und finanzpolitisch nicht verantwortbar"
Sowohl SP als auch Grüne und EVP warben dafür, das Gesetz zu reaktiveren: Es sei ein effizientes Instrument, um den Herausforderungen im Wohnungsmarkt zu begegnen. Mit wenig Geld könne man viel erreichen.
Die
Mitte-Rechts-Mehrheit sah dies anders: Die Wiederbelebung des PMG sei
"nicht zielführend und finanzpolitisch nicht verantwortbar", sagte
Martin Lerch (SVP/Langenthal). Die Situation im Mietwohnungsbereich sei
in der Tat schwierig, doch gebe es regional grosse Unterschiede. Diesem
Umstand sei Rechnung zu tragen. Viele Städte hätten bereits Programme
zur Förderung des Wohnungsbaus aufgegleist. Ein sinnvoller Schritt für
den Kanton wären optimierte Bau- und Zonenvorschriften. Schliesslich sei
es die Aufgabe des Staates, den Markt spielen zu lassen und möglichst
gute Rahmenbedingungen schaffen.
Zinsniveau, Teuerung auf Baumaterialien und Unsicherheiten
Auch
der Regierungsrat sich mit dem Vorstoss nicht anfreunden. Der Bau von preisgünstigen Wohnungen scheitere nicht an den planerischen Vorgaben,
sagte Regierungsrat Christoph Ammann (SP), sondern an anderen Faktoren.
Dazu gehörten das Zinsniveau, die Teuerung auf Baumaterialien und
Unsicherheiten in Zusammenhang
mit Investitionsentscheiden.
Im
2014 hatte die Ratslinke vergeblich dafür gekämpft, das auslaufende
Gesetz weiterzuführen. Die Bürgerlichen machten damals geltend, mit dem
Gesetz habe man überall dort Geld ausgegeben, wo es gar keine
Wohnungsnot gebe. In Thun, Bern und Interlaken habe man keine Projekte
unterstützt, dafür in Gemeinden wie Wynigen. (mai/sda)