Volksinitiative gegen Subunternehmerketten zurückgezogen
Die 2018 eingereichte kantonale Volksinitiative gegen Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen kommt nicht vors Volk. Der Trägerverein hat am Wochenende beschlossen, sie zurückzuziehen, wie der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern am Montag mitteilte.
Quelle: Skitterphoto, Pixabay, gemeinfrei
Bauhelme, Symbolbild.
Der Trägerverein begründet den Entscheid mit der kürzlich erfolgten Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen respektive der Haltung der Berner Regierung zu dieser Revision. Die Berner Regierung habe nämlich erklärt, schreibt der Trägerverein, sie wolle dieses Gesetz im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung zur kantonalen Rechtsgrundlage machen.
Diese Vereinbarung bringe dem Kanton Bern mehrere Verbesserungen, führt der Trägerverein weiter aus. So müssten künftig bei Beschaffungen ausser soziale künftig auch ökologische Standards berücksichtigt werden. Und die sozialen und ökologischen Eignungskriterien gälten auch für Subunternehmen.
Angesichts der veränderten Ausgangslage werde die «Volksinitiative für fairen Wettbewerb und zum Schutz von Gewerbe und Beschäftigten im Kanton Bern»–so ihr voller Name – zurückgezogen.
Gegen Subunternehmerketten
Eingereicht wurde die Initiative im Oktober 2018 mit 15'879 gültigen Unterschriften – 879 mehr als fürs Zustandekommen einer Initiative nötig sind. Dem Initiativkomitee gehören nebst Gewerkschaften und Parteien auch Unternehmer aus dem Schreinerei-,Maler- und Plattenlegergewerbe an.
Die Initianten verlangten mit dem Vorstoss ein Verbot von Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen. Unternehmen sollten nur noch in begründeten Ausnahmefällen einen Auftrag weitergeben können. Die Initianten wollten so verhindern, dass öffentliche Aufträge zu Spekulationsobjekten werden.Aus ihrer Sicht hebeln Subunternehmerketten den Wettbewerb aus und führen zu Lohndumping.
Berner Regierung für IVöB
Die Berner Regierung sprach sich im August 2019 gegen die Initiative aus und stellte ihre Gültigkeit in Frage. Mit einer Änderung des kantonalen Beschaffungsrechts könne nicht erreicht werden, dass ein Gesamtarbeitsvertrag auch für nicht unterstellte Betriebe gelte. Die von der Initiative verlangte Gesetzesänderung müsse bundesrechtskonform ausgelegt werden.
Auch die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) des Grossen Rats hegte Zweifel an der Rechtmässigkeit des Vorstosses und gab dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag.In ihrer Stellungnahme von August 2019 schrieb die Kantonsregierung, das neue Beschaffungsrecht des Bundes verstärke den Einfluss der Auftraggeberin auf Subunternehmen, gehe aber nicht so weit, wie die Initiative.
Die nationale Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sei daran, die heute geltende Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) entsprechend anzupassen. Ziel des Kantons Bern müsse es sein, dem neuen Konkordat beizutreten.Mit der Initiative würde ein Widerspruch zu dieser neuen Vereinbarung geschaffen.
Mitte November genehmigten die Kantone die IVöB an einer Versammlung in Bern. Die Kantone könnten nun in eigenen gesetzgeberischen Verfahren den Beitritt zum Konkordat in die Wege leiten und so die revidierte IVöB in ihr Recht übernehmen, schrieb damals die BPUK. (sda)