11:54 BAUBRANCHE

Kantonale Abstimmungen: Ja zum Umfahrungstunnel in La Chaux-de-Fonds

Teaserbild-Quelle: Kanton Neuenburg

Am Wochenende wurde auf Kantonsebene über baurelevante Vorlagen abgestimmt: Der Mieterschutz in Basel-Stadt wurde erneut verbessert und in Neuenburg der Umfahrungstunnel in La Chaux-de-Fonds gutgeheissen.

Hausfassaden in Basler Altstadt

Quelle: bboellinger / Pixabay-Lizenz

Hausfassaden in der Basler Altstadt. (Symbolbild)

Basel-Stadt: Schutz für Mieter erneut verbessert

Der Schutz der Mieter vor Renditesanierungen soll in Basel-Sadt erneut verbessert werden: Die Stimmberechtigten haben die neue Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands angenommen. 

Für die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» wurden 35'249 Stimmen eingelegt, dem gegenüber standen 31'111 Nein-Stimmen. Die Beteiligung lag bei 68,0 Prozent.

Damit steht der Kanton Basel-Stadt vor der Situation, dass er beim gesetzlichen Wohnschutz, den er eben erst verschärft hatte, gleich nochmals über die Bücher gehen muss. Die ursprünglich vom Grossen Rat verabschiedeten neuen gesetzlichen Bestimmungen, die am 1. Januar 2022 in Krafttreten würden, sind also bereits wieder veraltet.

Es handelte sich nämlich bereits um die dritte Abstimmung zum Thema innert kurzer Zeit. Angefangen hatte das Ganze im Juni 2018 mit der ersten, noch unformulierten Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands, die an den Abstimmungsurnen eine klare Ja-Mehrheit erreicht hatte.

Die vom Grossen Rat ausgearbeitete gesetzliche Umsetzung erschien den Initianten aber als ungenügend, weil sie nach deren Ansicht zu viele Ausnahmen zulasse und zu wenige Wohnungen betreffe. Sie ergriffen deshalb das Referendum gegen die Umsetzung der eigenen Initiative. Im November wurde die Revision des Wohnraumfördergesetzes mit einem Zufallsmehr von nur gerade 50,05 Prozent oder 56 Stimmen angenommen.

Mietzinsdeckel für fast alle Wohnungen

Die nun angenommene formulierte neue Initiative verlangt bei Sanierungen, Um- und Neubauten einen Mietzinsdeckel für einen Grossteil der Basler Mietwohnungen, wenn der Wohnungsleerstand unter 1,5 Prozent liegt. Die vom Grossen Rat verabschiedete Gesetzesrevision hätte den Mietzinsdeckel lediglich auf Häuser mit «bezahlbaren Wohnungen» beschränkt, was rund einem Drittel des Wohnungsbestands entspricht.

Konkret soll dieser Mietzinsdeckel über eine strenge Bewilligungspflicht für Sanierungen, Um- und Neubauten in Kraft treten. So sollen gemäss Initiative Renditesanierungen verhindert werden. Eine Abbruchbewilligung wird gemäss den neuen Bestimmungen nur erteilt, wenn beim Ersatzneubau mindestens 20 Prozent mehr Wohnraum entsteht. Wenn ökologische Kriterien nicht erfüllt sind, wird gar ein Plus von 40 Prozent Wohnraum als Bedingung verlangt.


Visualisierung Zentrales Verwaltungsgebäude in Emmen

Quelle: zvg

Das zentrale Verwaltungsgebäude soll auf kantonseigenem Grund am Seetalplatz in Emmen realisiert werden.

Luzern: Kantonsverwaltung erhält zentralen Sitz in Emmenbrücke

Ab 2026 soll Luzerns Kantonsverwaltung in Emmenbrücke arbeiten. Das Stimmvolk hat einen Kredit von 177,4 Millionen Franken für den Bau eines zentralen Verwaltungsgebäudes im Norden der Stadt gutgeheissen. Die Zustimmung fiel mit einem Ja-Anteil von 64,9 Prozent deutlich aus. Die Stimmbeteiligung betrug 67,12 Prozent.

Noch verteitl sich die Kantonsverwaltung auf 30 Standorte. Viele Büros befinden sich an bester Lage in der Stadt Luzern und werden nun an einen Standort zusammengeführt. Damit will der Kanton jährlich 9 Millionen Franken Kosten sparen. Das neungeschossige Verwaltungsgebäude wird zwar  für 1450 Angestellte geplant, wird aber nur 930 Arbeitsplätze haben. Gearbeitet werden soll bereichsübergreifend, im Team und flexibel – und auch von zu Hause aus.

Regierungsrat und Staatskanzlei zum Teil in der Stadt

Der Regierungsrat und die Staatskanzlei machen den Umzug nur halb mit. Sie behalten ihren angestammten Arbeitsort in Luzern, wollen aber auch vom neuen Verwaltungsgebäude aus arbeiten. Schulen, Gerichte, Polizei sowie Spezialeinrichtungen behalten ihre bisherigen Arbeitsorte. 

Im Gebäude sind auch Wohnungen, Läden und Büros für Dritte vorgesehen, sie sollen das  Verwaltungsgebäude quersubventionieren. Realisiert wird der Bau von der Totalunternehmung Losinger Marazzi AG.

Das Verwaltungsgebäude wird auf dem vom Strassenverkehr geprägten Seetalplatz zwischen dem Luzerner Stadtteil Reussbühl und Emmenbrücke gebaut. Auf dem Platz und in der näheren Umgebung sind weitere Neubauten geplant. Sie sollen dereinst das neue Quartier Luzern Nord bilden.


Visualisierung Umfahrungstunnel La Chaux-de-Fonds

Quelle: Kanton Neuenburg

Visualisierung des Umfahrungstunnels in La Chaux-de-Fonds.

Neuenburg: Kredit für Umfahrungstunnel von La Chaux-de-Fonds

In La Chaux-de-Fonds kann ein Umfahrungstunnel gebaut werden. Das Neuenburger Stimmvolk hat einem Kredit von 186 Millionen Franken für das Umfahrungsprojekt mit grosser Mehrheit zugestimmt.

77,12 Prozent der Stimmberechtigten hiessen das Projekt gut. Die Stimmbeteiligung lag bei 47,9 Prozent. Alle Gemeinden des Kantons sagten Ja. In La Chaux-de-Fonds betrug der Ja-Anteil 81,97 Prozent. In Le Cerneux-Péquignot, einer Gemeinde im Neuenburger Jura, legten sogar 91,71 Prozent ein Ja in die Urne.

Der Grosse Rat hatte das Geschäft im März abgesegnet. Ein Komitee aus der Linkspartei Solidarités, den Jungen Grünen, Greenpeace und dem Klimastreik ergriff das Referendum.

Bund trägt mehr als die Hälfte der Kosten

Die Hauptstrasse H18 von Basel nach La Chaux-de-Fonds führt mitten durch die Uhrenmetropole. Derzeit verkehren dort 22'000 Fahrzeuge pro Tag. Nach Berechnungen des Kantons werden langfristig 18'000 Fahrzeuge pro Tag den Umfahrungstunnel passieren und so den Transitverkehr aus dem Stadtzentrum verlagern.

Mehr als die Hälfte der Kosten in Höhe von 186 Millionen Franken übernimmt der Bund. 73,1 Millionen Franken gehen zu Lasten des Kantons Neuenburg. Die Behörden und die Mehrheit der politischen Parteien waren der Meinung, dass der geplante Tunnel notwendig ist, um die Innenstadt von Staus zu befreien. Die Befürworter versprechen sich eine bessere Lebensqualität für die Bevölkerung und eine Steigerung der Wohn- und Wirtschaftsattraktivität.

Das Referendumskomitee kritisierte, dass die neue Strasse die Verkehrsprobleme der Uhrenstadt nicht lösen werde. Der Bau neuer Strassen führe in der Regel zu einer Zunahme des Verkehrsaufkommens und trage nicht dazu bei, die Staus in den städtischen Zentren zu verringern.


Uri: Neuer Werkhof für Strassenunterhalt in Schattdorf 

In Uri erhalten die Mitarbeiter der kantonalen Abteilung Betrieb Kantonsstrassen eine neue Arbeitsstätte: Das Stimmvolk hat den Kredit von 10,9 Millionen Franken für den Ersatzneubau des Werkhofs in Schattdorf klar gutgeheissen. Baubeginn dürfte 2022 sein. 

Der Ja-Stimmenanteil der Urner zum kaum bestrittenen Vorhaben betrug 68,8 Prozent. Der Neubau auf dem Areal Rossgiessen in Schattdorf ersetzt den heutigen Werkhof Galgenwäldli in Bürglen. Dieser ist veraltet, die fünf Betriebsgebäude stammen teilweise aus den 1950er-Jahren und sind am Ende ihrer Lebensdauer. 

Der Werkhof der Abteilung Betrieb Kantonsstrassen ist das Herzstück für den Strassenunterhalt im Kanton Uri mit seinen 153 Kilometern Kantonsstrassen. Von da aus starten die Arbeitsteams und Einsatzfahrzeuge zu ihren täglichen Einsätzen. Der Neubau wird mit einer Photovoltaik-Anlage versehen. Einen Vollausbau dieser Anlage für weitere 140'000 Franken, wie ihn sich die Grünen wünschten, scheiterte im Kantonsparlament hauchdünn.


Zürich: Endgültiges Aus für Öl- und Gasheizungen

Bald haben Öl- und Gasheizungen im Kanton Zürich ausgedient: Die Stimmberechtigten haben das neue Energiegesetz deutlich angenommen. Der Ja-Anteil lag bei 62,63 Prozent. Für das neue Gesetz stimmten 359'275 Stimmberechtigte, Nein sagten 214'331.

Das neue Energiegesetz schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch Alternativen ersetzt werden müssen, also etwa durch Fernwärme, eine Wärmepumpe oder den Anschluss an einen Wärmeverbund mit Holzschnitzeln. Auch Biogas wäre zulässig. Zudem erhöht der Kanton mit dem neuen Gesetz seine Fördermittel, von 8 auf 15 Millionen Franken. Somit stehen zusammen mit den Bundesgeldern künftig rund 65 Millionen Franken pro Jahr für klimaschonende Heizungen zur Verfügung, das sind 20 Millionen Franken mehr als heute.

Aktuell 120'000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb

Zurzeit wird im Kanton Zürich noch immer jede zweite alte Öl- oder Gasheizung mit einer neuen Öl- oder Gasheizung ersetzt. Die rund 120'000 fossil betriebenen Heizungen, die noch in Betrieb sind, verursachen zusammen 40 Prozent der CO2-Emissionen des Kantons.

 Für das Energiegesetz waren alle Parteien bis auf SVP und EDU, die beiden Parteien argumentierten, dass die Regelung weit übers Ziel hinausschiesse und zu Mietzinserhöhungen führe. Zusammen mit dem Hauseigentümerverband forderten sie vergeblich «Eigenverantwortung statt Zwang».

Mieterverband fürchtet Kündigungen

Eher kritisch sah es offenbar auch der Mieterverband, der eine Stimmfreigabe beschlossen hatte: Er befürchtet, dass viele Vermieter den Heizungsersatz als Vorwand nutzen, um Mieter auf die Strasse zu stellen und die Häuser komplett zu sanieren. Der Mieterverband fordert darum nun zusätzlichen Mieterschutz, etwa dass die Fördergelder nur ausgezahlt werden, wenn Vermieter keine Kündigungen aussprechen.

Andere Kantone sind beim Heizungsersatz schon um einiges weiter als Zürich. Rund die Hälfte der Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften. Während in Zürich wie erwähnt noch die Hälfte der alten Heizungen wieder mit Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden, sind es in Basel-Stadt mittlerweile nur noch 10 Prozent, in Freiburg sind es nur noch 3 Prozent.


(pb mit Material der sda)

Zur Übersicht der Kommunalen Abstimmungsergebnisse geht es hier.

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